Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen
Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Dies ist besonders auschlaggebend angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden. Auch ist es weiterhin wichtig die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahnarztpraxen abzubilden.
Bereits in den ersten bundesweiten Befragungsjahren war das ZäPP durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit rund 3.000 jährlich eingegangenen Erhebungsbögen lag die bundesweite Rücklaufquote bei fast 10 Prozent! Diese im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.
Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten, die für den Berufsstand durch diese ambitionierte Untersuchung gewonnen werden.
Auf diese Weise entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, mit der die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Die entsprechenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.
Daher haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Jahr 2022 erneut über 34.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. In dieser Erhebung wurde vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens.
Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten.
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.
Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und ein Instrument zur individuellen Praxisplanung
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden. Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen vielseitigen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2021 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten sowie weitere Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem ZäPP beauftragt: das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben im Herbst 2022 per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen erhalten. Der Einsendeschluss war Ende Februar 2023. Wir danken allen Zahnarztpraxen, die sich beteiligt haben!
Weitere Informationen
Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de erreichbar. Die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 4005 2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an: kontakt@zi-ths.de.
ZäPP-FAQ (Stand: Dezember 2022)
ZäPP-Anzeige (Hochformat, Stand: Dezember 2022)

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Bild: © Fotolia.com/vinnstock
Hintergrund
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZVen und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.