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Gesetzlich Krankenversicherte können auch jenseits der Notfallversorgung Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang erhalten Patientinnen und Patienten Angebote, die Kostenvorteile bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland versprechen. Bei der Entscheidung über eine solche Behandlung müssen aber einige wichtige Punkte berücksichtigt werden.
Qualität ist wichtiges Kriterium
Wer eine Behandlung im Ausland plant, sollte sich vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute Leistungen sind nicht selbstverständlich. Patientinnen und Patienten erhalten im Ausland meist weder von der Behandlerin oder vom Behandler noch vom Zahnlabor eine Erklärung über Art und Qualität der verwendeten Werkstoffe. Die KZBV warnt vor einem unüberlegten Zahntourismus in die EU-Mitgliedsstaaten.
Kosten richtig kalkulieren
Bei einem Zahnarztbesuch im EU-Ausland erhält der Patient eine Rechnung, die er bezahlen muss. Zuhause erstattet die Krankenkasse die Kosten, allerdings nur für solche Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Und auch nur bis zu der Höhe, die sie für die gleiche Behandlung im Inland übernehmen würde. Alles andere müssen Sie selbst zahlen.
Deutsche Preise für Zahnersatz liegen etwa im Mittelfeld der EU-Länder – auf den ersten Blick preisgünstigere Alternativen lassen sich also finden. Doch sollten Sie genau kalkulieren, um nicht am Ende feststellen zu müssen, dass sich das "Schnäppchen" teurer als gedacht herausstellt.
Zu den Kosten für den Eigenanteil der zahnärztlichen Behandlung müssen Sie zumindest die Reise- und Unterbringungskosten hinzurechnen. Wichtig ist auch, dass Sie mögliche Folgekosten einplanen. Zahnersatz ist kein Standardprodukt, das im Schnellverfahren eingesetzt wird, sondern muss individuell angepasst werden. Manchmal sind Nachbehandlungen erforderlich. Wenn Sie dafür erneut anreisen müssen, kann der erhoffte Kostenvorteil schnell dahin sein.
Was tun bei Mängeln am Zahnersatz?
In Deutschland sind die Rechte des Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar geregelt und durchsetzbar. Wer seinen Zahnersatz im Ausland einsetzen lässt, für den gelten aber die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Eine Zahnbehandlung im Ausland kann deshalb Probleme bereiten, wenn sich nachträglich Mängel herausstellen. Kein Zahnarzt in Deutschland ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern. Da bleibt nur die Zuzahlung oder ein weiterer Besuch beim Zahnarzt im Ausland und der Versuch, die Ansprüche nach dortigem Recht durchzusetzen.
Was spricht für den heimischen Zahnarzt?
Aus gutem Grund bevorzugen Patientinnen und Patienten in der Regel eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt ihres Vertrauens in der Nähe des Wohnorts. Damit entfallen lange Anfahrtswege. Und erst damit wird eine kontinuierliche Beziehung über Jahre hinweg möglich, die für die erfolgreiche Behandlung sehr wichtig ist. Die langjährige Zahnärztin kennt die Vorerkrankungen, individuellen Bedürfnisse und Wünsche ihrer Patienten und kann deshalb optimale Vorschläge für die Behandlung unterbreiten. Und nicht zuletzt steht sie/er auch kurzfristig in Notsituationen zur Verfügung.
Bild: © istockphoto.com/AntiMartina