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Aktueller Hinweis Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 20. Dezember 2021 die für den 1. Januar 2022 geplante verpflichtende Einführung des E-Rezepts verschoben. Bis auf Weiteres können Zahnarztpraxen damit für die Verordnungsdaten das Arzneiverordnungsblatt gemäß Anlage 14a zum BMV-Z (Muster 16) verwenden. |
Aus der Praxis: Erfahrungsberichte zum E-Rezept
Zahnarztpraxen sind beim E-Rezept überdurchschnittlich aktiv. Im Rahmen der verlängerten Testphase erproben Zahnärztinnen und Zahnärzte die digitalen Verordnungen im Alltag. Die Erfahrungsberichte haben wir hier zusammengestellt.
2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Im Laufe des Jahres 2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärzte und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen. Apothekenpflichtige Medikamente für gesetzlich versicherte Selbstzahler, die nicht verschreibungspflichtig sind (grünes Rezept), können elektronisch erstellt werden, wenn die verwendete Verordnungssoftware dies unterstützt. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten zusammengestellt und mit dem elektronischen Zahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Zugriff wird über ein sogenanntes (Zugriffs-)Token gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept bei dessen Ausstellung erzeugt und dem Versicherten entweder direkt in der Praxis als Ausdruck übergeben wird oder bei Nutzern der Smartphone-App direkt in der App zur Verfügung gestellt wird. Eine Apotheke kann nur mittels des Token auf das E-Rezept zugreifen. Den Token erhält die Apotheke direkt vom Patienten, der diesen elektronisch über die E-Rezepte-App der gematik übertragen oder in der Apotheke als 2D-Code auf dem Smartphone vorzeigen kann. Versicherte ohne mobile Endgeräte können zur Vorlage in der Apotheke den in ihrer Zahnarzt- oder Arztpraxis erhaltenen Papierausdruck mit den Zugangsdaten zum E-Rezept nutzen.
Der Ausdruck wird automatisch von der Praxissoftware erstellt. Er muss nicht unterschrieben werden und kann im Format A5 oder A4 in schwarz-weiß auf normalem Druckerpapier gedruckt werden. Ein spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist nicht erforderlich.
Das Muster 16 verschwindet aber nicht vollständig. Es kommt bei Störfällen, z. B. bei einem Ausfall der TI, oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten. Perspektivisch sollen dann alle veranlassten Leistungen, darunter auch Betäubungsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schrittweise elektronisch verordnet werden.
Leitfaden für die Praxis
Dieser Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet gibt einleitend allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.
Leitfaden: Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Informationen für Zahnarztpraxen
Information zur wissenschaftlichen Evaluation der aktuellen E-Rezept-Testphase
Pressemitteilung: Die KZBV zur Notbremse des BMG beim E-Rezept
Start von eAU und E-Rezept: KZBV weist auf Ersatzverfahren für Einführung digitaler Anwendungen hin
gematik: Das E-Rezept für Deutschland
gematik: Das E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte
Informationen für Patienten
Website: Das E-Rezept für Deutschland kommt!
Deutschlandkarte zu E-Rezept-Apotheken der gematik Die gematik hat eine Deutschlandkarte mit Apotheken erstellt, die den eigenen Angaben nach „E-Rezept-ready“ sind. Sie basiert auf Informationen zum E-Rezept-Status, die die Apotheken im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bereitstellen. Die Karte wird einmal wöchentlich sonntags aktualisiert und kann unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/apothekensuche aufgerufen werden. |
Erklärvideo zum E-Rezept
Das Video erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung "E-Rezept". Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. (Produktion: avidere Film & Kommunikation)

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Praxisinformation zur Komfortsignatur Damit nicht für jedes einzelne E-Rezept der E-Zahnartzausweis in ein Kartenterminal gesteckt und die dazugehörige PIN eingegeben werden muss, gibt es das Angebot der Komfortsignatur. Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Informationen für Praxen |
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