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Artikel

Aktueller Hinweis

Das E-Rezept wird stufenweise eingeführt und startete am 1. September 2022 zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Es soll dort – soweit dies technisch möglich ist – von möglichst vielen Zahnarztpraxen genutzt werden, damit es hochlaufend zu einer schnellen flächendeckenden Ausstellung kommt. Um die Einführung zu beschleunigen, soll bis zum Sommer 2023 ein weiterer papierloser Einlöseweg mit der eGK in der Apotheke ermöglicht werden. Die bundesweite Einführung soll im Anschluss fortgesetzt werden.

Ungeachtet der zeitlich versetzten Einführung sollten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte – sobald sie technisch dazu in der Lage sind – beginnen, mit dem E-Rezept zu arbeiten. E-Rezepte dürfen bereits heute bundesweit verordnet und von Patienten eingelöst werden. Viele Apotheken können E-Rezepte bereits verarbeiten, seit dem 1. September 2022 sind Apotheken in ganz Deutschland verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Die KZVen und die KZBV stehen interessierten Zahnarztpraxen bei Fragen gerne zur Verfügung: erezept@kzbv.de.

E-Rezept: Auf einen Blick

E-Rezept: Hinweise zur Signatur

Aus der Praxis: Erfahrungsberichte zum E-Rezept

Zahnarztpraxen sind beim E-Rezept überdurchschnittlich aktiv. Im Rahmen der verlängerten Testphase erproben Zahnärztinnen und Zahnärzte die digitalen Verordnungen im Alltag. Die Erfahrungsberichte haben wir hier zusammengestellt.

„Es ist wirklich nicht schwer“

Karin Willems-Krämer, Praxismanagerin: Unsere KZV hat uns hier sehr gut mit Informationen unterstützt. Wir haben dann intern einige Probeläufe durchgeführt, Kontakt mit Apotheken vor Ort aufgenommen und dann begonnen, unseren Patienten E-Rezepte auszustellen.

„Die Komfortsignatur funktioniert sehr gut“

Thomas Mewes, Verwaltungsleiter der Praxis: „Wir haben aktuell ein gutes Duzend E-Rezepte ausgestellt. Bislang ohne technische Probleme.“ Ebenfalls problemlos verlief die Zusammenarbeit mit den Apotheken vor Ort.

„Das Handling war keine große Umstellung“

Dr. Oksana Hofmann: „Wir haben uns die Videoclips zum E-Rezept angeschaut und es dann einfach ausprobiert." Das Handling des E-Rezepts sei dabei leicht von der Hand gegangen, sagt Hofmann. „Das war keine große Umstellung.“

„Wir haben uns schnell umgewöhnt“

Dr. Florestin Lüttge: „In unserer Praxissoftware hat sich optisch kaum etwas geändert. Wir haben uns deshalb schnell auf den neuen Prozess einstellen können. Leider nutzt kaum einer unserer Patienten die E-Rezept-App der gematik.“

„Unser Softwarehersteller hat uns super unterstützt“

Dr. Dirk Bredthauer: „Es braucht mehr Werbung, wie etwa Flyer in der Praxis, damit die Patientinnen und Patienten die neue Anwendung auch mitbekommen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Versicherten mit dem E-Rezept befassen und auch die Vorteile der App-Nutzung erkennen.“

„Wir sind sehr zuversichtlich.“

Dr. Markus Sagheri: Schwergefallen ist der Praxis die Umstellung nicht. „Bei uns wurden dadurch viele Schritte einfacher.“ Besonders überzeugt ist Dr. Sagheri von der elektronischen Signatur des E-Rezepts. „Wir nutzen dafür die Komfortsignatur. Morgens schalten mein Kollege und ich unsere HBAs frei und können dann alle E-Rezepte nach Kontrolle signieren, ohne nochmal die PIN eingeben zu müssen.“

„Uns ist der Umstieg leichtgefallen“

Ferdinand Schneider: Die Vorteile des E-Rezepts sieht der Zahnarzt in der einfachen Handhabung. „Das E-Rezept liefert wichtige Informationen zu Art und Dosierung der Medikation und schafft durch die elektronische Erfassung eine lückenlose Dokumentation.“

„Das Erstellen macht keine Probleme“

Dr. Nadine Fraleoni: „Wir erwarten ein gut funktionierendes System. Durch die Teilnahme an der Testphase können wir hier einen Beitrag leisten und uns selbst auf die Einführung vorbereiten.“

So funktioniert das E-Rezept

Das E-Rezept ersetzt das Formular "Muster 16" für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten wie gewohnt in der Praxissoftware zusammengestellt und mit dem elektronischen Zahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Zugriff wird über einen Rezeptcode gesteuert, der einem QR-Code ähnelt und die Zugangsdaten zum E-Rezept erhält. Patienten können den Rezeptcode auf Wunsch als Ausdruck in der Praxis erhalten oder diesen selbständig in der E-Rezept-App der gematik generieren. Zur Einlösung der Medikamente müssen die Patienten den Rezeptcode in der Apotheke vorlegen oder der Apotheke per App zuweisen.

Das Muster 16 verschwindet aber nicht vollständig aus der Versorgung. Es kommt bei Störfällen, z. B. bei einem Ausfall der TI oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten. Perspektivisch sollen dann alle veranlassten Leistungen, darunter auch Betäubungsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schrittweise elektronisch verordnet werden.

Wichtige Fragen und Antworten

Wie ist der aktuelle Stand der Softwareanbieter beim E-Rezept?

Die technische Verfügbarkeit der zahnärztlichen Praxisverwaltungssysteme ist flächendeckend gewährleistet, sodass nahezu alle Praxen die Funktionalität nutzen können sollten. Sprechen Sie also Ihren Hersteller an und bestellen Sie zeitnah das E-Rezept-Modul. Sollte dieses bei Ihrem Softwareanbieter noch nicht verfügbar sein oder andere Gründe vorliegen, die die Möglichkeit zur Nutzung ggf. einschränken, teilen Sie dies bitte Ihrer zuständigen KZV mit, damit wir Sie mit weiteren Informationen zur Vorgehensweise unterstützen können. (Stand: Oktober 2022)

Welche Technik wird in der Zahnarztpraxis benötigt?

Damit in der Praxis ein E-Rezept ausgestellt werden kann, werden neben dem Update der Praxissoftware persönliche und einsatzbereite (u. a. müssen die PINs bekannt sein) elektronische Zahnarztausweise für alle Behandler benötigt, die E-Rezepte erstellen. Optional sollte der Einsatz der Komfortsignatur geprüft werden. Hierfür ist ein Update auf den Konnektor der Version PTV4+ oder höher und unter Umständen eine Lizenz in der Praxissoftware erforderlich. Auch sollten für die praktikable Nutzung der Komfortsignatur mindestens zwei Kartenlesegeräte in der Praxis aufgestellt sein, damit der elektronische Zahnarztausweis dauerhaft gesteckt bleiben kann und die Komfortsignatur somit nur einmal täglich freigeschaltet werden muss. Für die QR-Codes auf dem Patientenausdruck (Tokenausdruck) sollten Sie einen Drucker mit feiner Auflösung (Laser oder Tintenstrahldrucker mit mind. 300 dpi) verwenden. Der Ausdruck kann auf normalem weißen Druckerpapier (DIN A4 oder DIN A5) erfolgen.

Wie wird ein E-Rezept erstellt?

Das E-Rezept können Sie, wie das Muster 16 bislang auch, in Ihrer Praxissoftware erstellen. Mit Auswahl des Patienten und des Behandlers wird der vertraute Dialog zum Ausfüllen einer Verordnung angezeigt. Die Vorbereitung kann weiterhin durch das Praxispersonal erfolgen. Wenn alle Daten eingetragen sind, kann das E-Rezept erstellt werden, d. h. die Verordnung wird für den Versand an den E-Rezept-Fachdienst vorbereitet. Vor der Übertragung muss das E-Rezept mit dem elektronischen Zahnarztausweis des jeweiligen Behandlers signiert werden, im Anschluss wird das E-Rezept automatisch an den Fachdienst weitergeleitet.

Wie kann man ein E-Rezept signieren?

Das E-Rezept wird elektronisch mit dem elektronischen Zahnarztausweis unterschrieben (signiert). Hierfür stehen unterschiedliche Signaturvarianten zur Verfügung. Die E-Rezepte können einzeln (Einzelsignatur), im Stapel (Stapelsignatur) oder per Komfortsignatur signiert werden. Während mit der Einzelsignatur immer nur eine Verordnung signiert werden kann, ermöglicht die Stapelsignatur das digitale Unterzeichnen mehrerer E-Rezepte mit einer PIN-Eingabe. Hierzu müssen die Dokumente gesammelt und dann gleichzeitig signiert werden. Weil Patienten das E Rezept aber in der Regel direkt benötigen, ist diese Signaturvariante für das E-Rezept kaum sinnvoll anwendbar. Deshalb ist die Komfortsignatur für das E-Rezept die bessere Variante. Nach der Einrichtung in der Praxissoftware können damit bis zu 250 elektronische Dokumente (E-Rezept, eAU, EBZ) ohne Eingabe der Signatur-PIN über den Tag verteilt unterschrieben werden. Der elektronische Zahnarztausweis muss dazu, zum Beispiel zu Beginn des Arbeitstages, nur einmal durch die PIN-Eingabe am Kartenterminal freigeschaltet werden. Anschließend verbleibt er bis zum Ende der Komfortsignatursession im Kartenlesegerät, weitere PIN-Eingaben am Kartenlesegerät entfallen. Ohne Komfortsignatur muss für jedes einzelne Arzneimittel, das verordnet wird, die PIN des elektronischen Zahnarztausweises an einem Kartenlesegerät eingegeben werden.

Wie können Sie Ihren Patienten das E-Rezept aushändigen?

Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten, den Patienten ein E-Rezept bereitzustellen. Der Weg ist abhängig vom Wunsch der Patienten und muss deshalb bei diesen erfragt werden. Patienten, welche die E-Rezept-App der gematik nutzen und sich dort anmelden, können das E-Rezept direkt nach dem Ausstellen vom Fachdienst abrufen und einer Apotheke ihrer Wahl zuweisen. Weil bislang nur wenige Patienten die für die Anmeldung in der App erforderliche NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN besitzen, ist dies momentan nicht der Standardweg. Das E-Rezept kann aber auch ohne Smartphone genutzt werden. Dazu können Sie im Anschluss an die Signatur des E-Rezepts einen Ausdruck (Tokenausdruck) erstellen. Dieser enthält einen Rezeptcode in Form eines QR-Codes, den die Patienten in der Apotheke vorlegen können. Weil das E-Rezept bereits digital signiert worden ist, muss der Ausdruck nicht unterzeichnet werden. Zurzeit wird die Möglichkeit geprüft, dass die Patienten nur durch Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte die Apotheke autorisieren können, auf die persönlichen E-Rezepte im Fachdienst zuzugreifen. Ob und wann diese Option in die Praxis kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch verlässlich gesagt werden. Für keinen der unterschiedlichen Wege ist aktuell ein KIM-Dienst erforderlich.

Können alle Apotheken das E-Rezept einlösen?

Die Apotheken sind bundesweit verpflichtet, seit dem 1. September 2022 E-Rezepte einzulösen. In den Startregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ist die Annahmebereitschaft flächendeckend vorhanden und auch bundesweit ist die große Mehrheit der Apotheken in der Lage, E-Rezepte zu beliefern. Über die Apothekensuche der gematik können Sie E-Rezept-ready-Apotheken direkt in Ihrer Nähe finden. Sollten in Ihrer Region startbereite Apotheken fehlen, melden Sie sich bitte bei Ihrer KZV.

Wie werden Ihre Patienten über das E-Rezept informiert?

Die Information der Patienten liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der gesetzlichen Krankenkassen. Geplante Maßnahmen sind u. a. die Ausgabe von Informationsmaterialen an die Zahnarztpraxen sowie die Nutzung weiterer Kommunikationskanäle. Zudem werden die Krankenkassen aufgefordert, ihre Kommunikationskanäle an ihre Versicherten zur Information zum E-Rezept zu nutzen. Zur Ausgabe der Informationsmaterialien an die Praxen durch das BMG werden die KZVen noch einmal gesondert informieren.

An wen können Sie sich bei Problemen wenden?

Bei Fragen zu Anwendungsfällen in der Praxissoftware können Sie sich an die bekannten Hersteller-Hotlines wenden. Bei allgemeinen Fragen zum E-Rezept, wie z. B. zur grundsätzlichen Funktionsweise, benötigten Technik oder annahmebereiten Apotheken, nutzen Sie bitte die vertrauten Kommunikationswege Ihrer zuständigen KZVen. Bei Problemen mit der Praxissoftware, die Sie mit Hilfe Ihres PVS-Herstellers nicht lösen können, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre KZV.

Ist für das E-Rezept die Anbindung an eine Arzneimitteldatenbank notwendig?

Für das E-Rezept ist das aktuell aus technischer Sicht nicht erforderlich, weil Sie weiterhin Wirkstoffe per Freitextverordnungen verordnen können. Wenn Sie an einer (kostenpflichtigen) Arzneimitteldatenbank als technischer Unterstützung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

Was für Kosten entstehen bei der Anwendung E-Rezept und wie können Sie sich diese erstatten lassen?

In den Zahnarztpraxen sind die meisten für das E-Rezept notwendigen Komponenten, wie zum Beispiel Kartenlesegeräte, bereits im Zuge anderer TI-Anwendungen angeschafft worden. Ein Teil der Technikkosten ist deshalb über die bereits erhaltenen TI-Pauschalen abgedeckt. Neue Kosten entstehen durch die Integration des E-Rezepts in die Praxissoftware und die dafür anfallenden monatlichen Betriebskosten. Hierfür erhalten Zahnarztpraxen je Konnektor-Standort einmalig 120 Euro als Erstausstattung und 0,33 Euro monatlich.

 

Erklärvideo zum E-Rezept

Das Video erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung "E-Rezept". Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. (Produktion: avidere Film & Kommunikation)

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Leitfaden für die Praxis

Dieser Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet gibt einleitend allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.

Leitfaden: Das elektronische Rezept (E-Rezept), Stand: Juni 2022

Informationen für Zahnarztpraxen

gematik: Das E-Rezept für Zahnärztinnen und Zahnärzte

gematik: Diese Rezepte können Sie elektronisch verschreiben

gematik: Deutschlandkarte zu E-Rezept-Apotheken

Informationen für Patienten

Website: Das E-Rezept für Deutschland kommt!

Praxisinformation zur Komfortsignatur

Damit nicht für jedes einzelne E-Rezept der E-Zahnartzausweis in ein Kartenterminal gesteckt und die dazugehörige PIN eingegeben werden muss, gibt es das Angebot der Komfortsignatur.

Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Informationen für Praxen

Bild: © istockphoto.com - PeopleImages

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