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Artikel

Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal muss die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. Anschließend wird überprüft, ob für diese eGK aktualisierte Daten vorliegen und diese bei Bedarf automatisch auf die eGK geschrieben. Erst dann werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.

Dies hat für Sie in der Praxis z. B. den Vorteil, die Patientin oder den Patienten für die behandlungsrelevante Kontaktaufnahme unter der geänderten Anschrift zu erreichen. Alle Vertragszahnarztpraxen sind zur Durchführung des VSDM gesetzlich verpflichtet. Sofern eine Praxis die Online-Prüfungen der eGKs nicht durchführt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 2,5 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die Prüfungen vornimmt.

 

Erklärfilm

Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis. Auf unserem YouTube-Kanal können Sie den Film auch im Vollbildmodus ansehen, dazu starten Sie den Film und klicken anschließend unten rechts auf "YouTube".

Letzte Aktualisierung: März 2019

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