Artikel
Hinweise zur Störung des Versichertenstammdatendienstes finden Sie auf der Website der gematik. |
Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. So wie es schon seit vielen Jahren selbstverständlich war, muss bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. In den an die TI angebundenen Praxen werden die sogenannten Versichertenstammdaten (Name, Anschrift usw.) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit den bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse vorliegenden Daten über die Telematikinfrastruktur abgeglichen und bei Bedarf automatisch aktualisiert. Anschließend werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.
Dies hat für Sie in der Praxis z.B. den Vorteil, die Patientin oder den Patienten für die behandlungsrelevante Kontaktaufnahme unter der geänderten Anschrift zu erreichen. Für alle Zahnarztpraxen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung des VSDM. Sofern eine Praxis die Online-Prüfung der eGK nicht durchführt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 2,5 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die Prüfung vornimmt.
Erklärfilm
Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis. Auf unserem YouTube-Kanal können Sie den Film auch im Vollbildmodus ansehen, dazu starten Sie den Film und klicken anschließend unten rechts auf "YouTube".
Letzte Aktualisierung: März 2019
Bild: © istockphoto.com - D3Damon