Artikel
Aktueller Hinweis Das E-Rezept kommt in diesem Jahr. Die weitere Einführung wird stufenweise erfolgen und zum 1. September 2022 zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe starten. Das E-Rezept soll dort, soweit dies technisch möglich ist, von möglichst vielen Zahnarztpraxen genutzt werden, damit es hochlaufend zu einer schnellen flächendeckenden Ausstellung kommt. Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Stand heute ist angedacht, drei Monate später in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen. In 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts. Ungeachtet der zeitlich versetzten Einführung sollten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte – sobald sie technisch dazu in der Lage sind – beginnen, mit dem E-Rezept zu arbeiten. E-Rezepte dürfen bereits heute bundesweit und ungeachtet der Rollout-Regionen verordnet und von Patienten eingelöst werden. Viele Apotheken können E-Rezepte bereits verarbeiten, ab dem 1. September 2022 sind Apotheken in ganz Deutschland verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Für die Erprobung bietet sich die Teilnahme an der Pilotphase an. Hier können erste praktische Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt werden, damit der Umstieg sicher und frühzeitig gelingt. Die KZBV steht interessierten Zahnarztpraxen bei Fragen zur Teilnahme an der Pilotphase unter telematik@kzbv.de zu Verfügung. |
Aus der Praxis: Erfahrungsberichte zum E-Rezept
Zahnarztpraxen sind beim E-Rezept überdurchschnittlich aktiv. Im Rahmen der verlängerten Testphase erproben Zahnärztinnen und Zahnärzte die digitalen Verordnungen im Alltag. Die Erfahrungsberichte haben wir hier zusammengestellt.
2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Im Laufe des Jahres 2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärzte und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen. Apothekenpflichtige Medikamente für gesetzlich versicherte Selbstzahler, die nicht verschreibungspflichtig sind (grünes Rezept), können elektronisch erstellt werden, wenn die verwendete Verordnungssoftware dies unterstützt. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten zusammengestellt und mit dem elektronischen Zahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Zugriff wird über ein sogenanntes (Zugriffs-)Token gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept bei dessen Ausstellung erzeugt und dem Versicherten entweder direkt in der Praxis als Ausdruck übergeben wird oder bei Nutzern der Smartphone-App direkt in der App zur Verfügung gestellt wird. Eine Apotheke kann nur mittels des Token auf das E-Rezept zugreifen. Den Token erhält die Apotheke direkt vom Patienten, der diesen elektronisch über die E-Rezepte-App der gematik übertragen oder in der Apotheke als 2D-Code auf dem Smartphone vorzeigen kann. Versicherte ohne mobile Endgeräte können zur Vorlage in der Apotheke den in ihrer Zahnarzt- oder Arztpraxis erhaltenen Papierausdruck mit den Zugangsdaten zum E-Rezept nutzen.
Der Ausdruck wird automatisch von der Praxissoftware erstellt. Er muss nicht unterschrieben werden und kann im Format A5 oder A4 in schwarz-weiß auf normalem Druckerpapier gedruckt werden. Ein spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist nicht erforderlich.
Das Muster 16 verschwindet aber nicht vollständig. Es kommt bei Störfällen, z. B. bei einem Ausfall der TI, oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten. Perspektivisch sollen dann alle veranlassten Leistungen, darunter auch Betäubungsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schrittweise elektronisch verordnet werden.
Leitfaden für die Praxis
Dieser Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet gibt einleitend allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.
Leitfaden: Das elektronische Rezept (E-Rezept), Stand: Juni 2022
Informationen für Zahnarztpraxen
Information zur wissenschaftlichen Evaluation der aktuellen E-Rezept-Testphase
gematik: Das E-Rezept für Deutschland
gematik: Das E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte
Informationen für Patienten
Website: Das E-Rezept für Deutschland kommt!
Deutschlandkarte zu E-Rezept-Apotheken der gematik Die gematik hat eine Deutschlandkarte mit Apotheken erstellt, die den eigenen Angaben nach „E-Rezept-ready“ sind. Sie basiert auf Informationen zum E-Rezept-Status, die die Apotheken im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bereitstellen. Die Karte wird einmal wöchentlich sonntags aktualisiert und kann unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/apothekensuche aufgerufen werden. |
Erklärvideo zum E-Rezept
Das Video erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung "E-Rezept". Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. (Produktion: avidere Film & Kommunikation)

Externer Inhalt
Hier finden Sie externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an
Drittplattformen übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Praxisinformation zur Komfortsignatur Damit nicht für jedes einzelne E-Rezept der E-Zahnartzausweis in ein Kartenterminal gesteckt und die dazugehörige PIN eingegeben werden muss, gibt es das Angebot der Komfortsignatur. Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Informationen für Praxen |
Bild: © istockphoto.com - PeopleImages