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Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Grundlage dafür ist die Vereinbarung über die Anforderungen an technische Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 5 SGB V, die als Anlage 16 des BMV-Z zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossen wurde. Videodienstanbieter haben demnach die Möglichkeit - soweit sie die geforderten Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen - Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anzubieten.
Die Leistungen (Videosprechstunden und Videofallkonferenzen) sind gesetzlich vorgesehen für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten sowie für Versicherte, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gem. § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden (vgl. §§ 87 Abs. 2k, 87 Abs. 2i SGB V).
Der Bewertungsausschuss hat am 19. August 2020 einen Beschluss über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA gefasst, der vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden ist. Diese neuen Leistungen können seit dem 1. Oktober 2020 abgerechnet werden und stehen für die Versorgung der betreffenden Versicherten zur Verfügung.
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Umsetzung der §§ 87 Abs. 2k und 2l SGB V
Im folgenden werden Anbieter für Videoleistungen gelistet, die ein gültiges Zertifikat gem. Anlage 16 BMV-Z vorgelegt haben. Eine darüber hinausgehende Wertung oder gar Empfehlung einzelner Anbieter ist damit nicht verbunden. Anderslautende (Werbe-)Aussagen von Anbietern sind unzutreffend und werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Zertifizierte Videodienstanbieter | |||
Anbieter | Produkt |
Zertifikate ausgestellt durch | Zertifikate 1,2 gültig bis |
arztkonsultation ak GmbH |
https://videosprechstunde.digital und das Pilotportal https://app.arztkonsultation.de und Whitelabelportale |
datenschutz cert GmbH | 22.12.2024 1,2 |
Bayerische TelemedAllianz GmbH | https://www.web.doccura.de https://app.doccuraplus.de |
datenschutz cert GmbH | 29.11.2024 1,2 09.05.2025 1,2 |
Doctena Germany GmbH | https://video.doctena.com | datenschutz cert GmbH | 03.05.2025 1,2 |
Doctolib GmbH | Doctolib Videosprechstunde | TÜV Informationstechnik GmbH | 29.03.2025 1,2 |
Ihr Arzt Online GmbH | https://vs.ihrarztonline.de | datenschutz cert GmbH | 01.12.2025 1,2 |
IVPNetworks GmbH | https://web.ivpview.de | datenschutz cert GmbH | 27.01.2025 1,2 |
m.Doc GmbH | Smart Health Video Service | TÜV Informationstechnik GmbH | 30.03.2025 1,2 |
medflex GmbH | https://app.medflex.de | datenschutz cert GmbH | 29.03.2025 1,2 |
MeetOne GmbH | https://video.meetone.io | datenschutz cert GmbH | 18.03.2026 1,2 |
MELOS Digital Network GmbH – MDN | https://videosprechstunde.mdn.de | datenschutz cert GmbH | 27.12.2026 1,2 |
RED Medical Systems GmbH | https://arzt.redmedical.de https://videoredmedical.de |
datenschutz cert GmbH | 15.11.2024 1,2 |
samedi GmbH | https://app.samedi.de https://video.samedi.de |
datenschutz cert GmbH | 15.12.2024 1,2 |
WoMBA GmbH | https://telemedicine-cert.womba.org | datenschutz cert GmbH | 11.01.2025 1,2 |
1) Informationssicherheit Die Liste der Videodienstanbieter wird fortlaufend aktualisiert. |
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Informationen für Patienten
Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Wichtige Informationen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten.
Information für Anbieter von Videosprechstunden
Anbieter von Videosprechstunden, die die notwenigen Nachweise erbracht haben und in die Auflistung aufgenommen werden möchten, können eine Bescheinigung ausfüllen und sie per Post an die KZBV schicken.
Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen
Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker auszuschöpfen, können Zahnärztinnen und Zahnärzte seit Oktober 2020 auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile nutzen und entsprechend abrechnen. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile. Die folgende Praxisinformation erläutert die neuen Leistungen und gibt Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Voraussetzungen, Vergütungen und Durchführung von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien.
Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung