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Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind nahezu flächendeckend an die TI angebunden; mittelfristig werden auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen folgen. Der sichere Zugang der Praxen an die TI wird mittels einer speziellen Hardwarebox (dem "Konnektor") ermöglicht. Dieser Konnektor enthält wichtige Sicherheitsfunktionen, wie zum Beispiel eine Firewall gegen Angriffe auf die Praxis-EDV und übernimmt auch Aufgaben bei der Steuerung der Anwendungen im Zusammenspiel mit dem Praxisverwaltungssystem. Mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) unterstützt der Konnektor auch die Erzeugung und Prüfung einer qualifizierten, elektronischen Signatur (QES).
Der Leitfaden "Telematikinfrastruktur – ein Überblick" richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Wahrscheinlich sind Sie bereits angeschlossen, wenn nicht, bekommen Sie in diesem Dokument einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen. Zudem enthält der Leitfaden einige Checklisten sowie Tipps und Hinweise, wie Praxen und die Patientenversorgung vom Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren können.
Leitfaden: Telematikinfrastruktur – Ein Überblick (Stand: Januar 2023)
Erklärfilm
Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis. Auf unserem YouTube-Kanal können Sie den Film auch im Vollbildmodus ansehen, dazu starten Sie den Film und klicken anschließend unten rechts auf "YouTube".
Letzte Aktualisierung: März 2019

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Kostenerstattung: Wer zahlt dafür und wie erhalte ich mein Geld?
Mit der Technik und den Anwendungen entstehen den Praxen Kosten und Aufwände. Die Bundesmantelvertragspartner im zahnärztlichen Bereich – die KZBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – haben eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und eine Pauschalen-Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierungsansprüche der Zahnarztpraxen festlegt. Diese Vereinbarungen sind nicht als statisches Regelwerk zu sehen, sondern werden im Hinblick auf neue Anwendungen und Entwicklungen des Marktes weiterentwickelt.
Zur Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und allen Anlagen (Anlagen 11 und 11a)
Auf Basis dieser Vereinbarungen werden die Kosten und Aufwände über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgewickelt. Die KZVen bieten dafür entsprechende Formulare in ihren Internetportalen an. Mit diesen Formularen können die Praxen dann alle Angaben machen, die für die Kostenerstattung notwendig sind.