Artikel
Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
Die bisher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind nun zu einem Vertrag zusammengeführt worden, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist.
Gesamtausgabe des BMV-Z (1.1.2023)
Die Anlage A des BMV-Z zum BEMA ist hier nicht abgedruckt. Sie finden den BEMA wie bisher auf der Seite Gebührenverzeichnisse.
Einzeldateien des BMV-Z
Archiv
Bis einschließlich 30. Juni 2018 waren folgende Bundesmantelverträge wirksam:
Bundesmantelvertrag, Stand 1.4.2017
Ersatzkassenvertrag, Stand 1.4.2017
Bild: © Fotolia.com/Wolfilser