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Artikel

Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, an das alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken angeschlossen sein sollen, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Arzt- und Zahnarztpraxen sind bereits nahezu flächendeckend an die TI angebunden; Krankenhäuser, Apotheken und mittelfristig auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen – werden folgen. Der sichere Zugang der Praxen an die TI wird mittels einer speziellen Hardwarebox (dem "Konnektor") ermöglicht. Dieser Konnektor enthält wichtige Sicherheitsfunktionen wie zum Beispiel eine Firewall gegen Angriffe auf die Praxis-EDV und übernimmt auch Aufgaben bei der Steuerung der Anwendungen im Zusammenspiel mit dem Praxisverwaltungssystem. Mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) wird der Konnektor auch die Erzeugung und Prüfung einer qualifizierten, elektronischen Signatur (QES) unterstützen.

Der Leitfaden "Telematikinfrastruktur – ein Überblick" richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Wahrscheinlich sind Sie bereits angeschlossen oder müssen dies noch nachholen. In diesem Dokument bekommen Sie einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen. Zudem enthält es einige Checklisten, sowie Tipps und Hinweise, wie Praxen und die Patientenversorgung vom Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren können.

 Leitfaden: Telematikinfrastruktur – ein Überblick (Stand: August 2020)

 

 

Erklärfilm

Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis. Auf unserem YouTube-Kanal können Sie den Film auch im Vollbildmodus ansehen, dazu starten Sie den Film und klicken anschließend unten rechts auf "YouTube".

Letzte Aktualisierung: März 2019

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Kostenerstattung: Wer zahlt dafür und wie erhalte ich mein Geld?

Mit der neuen Technik und der neuen Anwendung entstehen den Praxen Kosten und Aufwände. Der Gesetzgeber hat in § 291a Sozialgesetzbuch V vorgesehen, dass die Aufwände der Telematikinfrastruktur von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Die Bundesmantelvertragspartner im zahnärztlichen Bereich – die KZBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – haben eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und eine Pauschalen-Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierungsansprüche der Zahnarztpraxen festlegt. KZBV und GKV-SV sind sich einig, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt. Zahnärztinnen und Zahnärzte können also eine vollständige Rückerstattung erhalten, falls sie die günstigsten Komponenten und Dienste bestellen.

Zur Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und allen Anlagen (Anlagen 11 und 11a)

Auf Basis dieser Vereinbarungen sollen künftig die Kosten und Aufwände über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgewickelt werden. Die KZVen werden dafür entsprechende Formulare in ihren Internet-Portalen anbieten. Mit diesen Formularen können die Praxen dann alle Angaben machen, die für die Kostenerstattung notwendig sind.

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