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Artikel

Abgeschliffener Zahn
Präparation eines Zahnes (© KZBV)
Um einen Zahn mit einer Krone versehen zu können, muss der Zahn präpariert werden, das heißt, bis zu 60 Prozent der (teilweise gesunden) Hartsubstanz wird entfernt. Die Überkronung ist also zunächst ein destruktiver Vorgang, der keinesfalls leichtfertig vorgenommen wird.

Danach formt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahnstumpf ab, um von der Zahntechnikern oder vom Zahntechniker die Krone oder Brücke anfertigen zu lassen. Hierzu sind im Labor eine Serie von Arbeitsschritten notwendig. Bis zur endgültigen Fertigstellung wird der Zahnstumpf mit einem Provisorium (Kunststoffkrone oder -brücke) versorgt, um Reize wie Wärme oder Kälte vom Zahnstumpf fernzuhalten. Aber auch, damit sich der Biss nicht verändert und ein akzeptables Aussehen gewährleistet werden kann. Ferner dient das Provisorium dazu, den beschliffenen Zahn in seiner Position zu halten.

Die Präparation wird in der Regel unter lokaler Anästhesie vorgenommen; das gilt auch für das endgültige Einsetzen. Wie viel Hartsubstanz entfernt werden muss, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Vorrang hat der Schutz des Zahnmarks (Pulpa), das heißt über dem Zahnmark muss in der Regel eine ausreichend dicke Schicht gesunder Zahnsubstanz stehen bleiben. Ferner spielen Ästhetik und Kronenmaterial eine wichtige Rolle. Grundsätzlich muss so viel Hartsubstanz abgetragen werden, wie notwendig ist, um den Zahn wiederaufzubauen und gleichzeitig gut aussehen zu lassen.

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