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Artikel

Abgeschliffener Zahn
Zahn muss zunächst präpariert werden (© KZBV)
Kronen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn große Teile eines Zahnes völlig zerstört sind. Der nicht sichtbare Teil des natürlichen Zahns bleibt dabei unter der künstlichen Krone erhalten. Für die Herstellung der Krone wird der Zahn zunächst präpariert, Karies und Reste alter Füllungen entfernt und der Zahn beschliffen. Dabei wird so viel Zahnsubstanz wie möglich erhalten. Eine Abformung des Zahns und der Zahnreihe im Gegenkiefer dient dem zahntechnischen Labor als Vorlage für die Herstellung der Krone. Die fertige Krone gliedert der Zahnarzt dann ein und überprüft ihre Form und den passgenauen Sitz.

Kronen haben in der Regel eine lange Lebensdauer. Aber auch ein überkronter Zahn kann an Karies erkranken, wenn sich etwa das Zahnfleisch zurückzieht und die Zahnwurzel freiliegt oder bedingt durch Zahnbelag der Übergangsbereich zwischen Zahn und Krone versagt.

Überblick über Materialien und Arten von Kronen

Die Vollgusskrone wird von Laien auch als Goldkrone oder Metallkrone bezeichnet. Sie besteht in der Regel entweder aus einer hochwertigen Goldlegierung oder aus Nichtedelmetalllegierungen. Sie wird hauptsächlich im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich verwendet. Vollgusskronen aus Nichtedelmetall gehören zur regelhaften Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Vollgusskrone NEM
Vollgusskrone NEM (© KZBV)
Vollgusskrone Gold
Vollgusskrone Gold (© KZBV)

Vorteile Nachteile
  • Weniger Beschleifen des Pfeilerzahns nötig
  • Sehr gute Randpassung
  • Gute Verträglichkeit bei Edelmetalllegierungen
  • Lange Erfahrung
  • Ästhetik beeinträchtigt durch Materialfarbe, daher für Frontzähne nicht geeignet
  • Bioverträglichkeit bei Nichtedelmetallen

Zahn, der im sichtbaren Bereich verblendet ist
Verblendkrone (© KZBV)
Verblendkronen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mindestens auf der sichtbaren Seite des Zahnes mit zahnfarbenem Material (Keramik oder Kunststoff) verkleidet sind. Das zahnfarbene Aussehen kann aber auch auf alle Seiten des Zahnes (Kaufläche, Zungenseite) ausgedehnt werden (Vollverblendung). Technisch wird heute für diesen Zweck ganz überwiegend die sogenannte Metallkeramik verwendet: Auf einer geeigneten Metalllegierung wird im zahntechnischen Labor Keramikmasse aufgebrannt. Die Verblendkrone ist sowohl für die Front- als auch für die Seitenzähne geeignet und ist die am häufigsten verwendete Kronenart.

Vorteile Nachteile
  • Höhere Ästhetik, da zahnfarben
  • Bewährte Versorgungsform
  • Für Front- und Seitenzähne geeignet
  • Stärkeres Beschleifen der Zähne notwendig
  • Kosten
  • Aufwändiger in der Herstellung und Anpassung

Vollkeramikkrone
(© KZBV)
Die Vollkeramikkrone im Frontzahnbereich hat einen festen, zahnfarbenen Kern, zum Beispiel aus Zirkonoxid, der mit anderen Keramiksorten überzogen wird. Mit dem Auftragen von Keramikschichten unterschiedlicher Farbe und Transparenz lässt sich der natürliche Schimmer eines Zahnes gut imitieren. Sie ist die ästhetischste aber zugleich auch kostenaufwändigste Kronenart. Im Seitenzahnbereich werden heute einschichtige Vollkeramikkronen angefertigt, die vor allem aus hochfesten Glaskeramiken hergestellt sind. Diese sind die am wenigsten bruchanfälligen zahnfarbenen Kronen. Für Patienten, die unter Bruxismus, also (nächtlichem) Zähneknirschen leiden, sind Vollkeramikkronen in der Regel nicht geeignet.

Vorteile Nachteile
  • Einfacher herzustellen
  • Hohe Ästhetik
  • Weniger Beschleifen des Pfeilerzahns nötig
  • Bessere Verträglichkeit
  • Viele unterschiedliche Materialien machen die Auswahl komplex
  • Aufwändigere Befestigung
  • Höhere Kosten
  • Teilweise ungeeignet bei Bruxismus

Wurzelstiftverankerte Krone
Wurzelstiftverankerte Krone (© KZBV)
Wurzelstiftverankerte Kronen können zum Einsatz kommen, wenn der Zahn soweit zerstört oder geschwächt ist, dass am natürlichen Zahn keine normale Krone mehr befestigt werden kann. Dann wird nach erfolgter Wurzelfüllung im Wurzelkanal des Zahnes ein Stift mit Aufbau angepasst, der der Krone Halt bietet.

Die beschriebenen Kronenformen werden auch genutzt, um die Kronen für die Anker einer Brücke zu bilden. Zwischen diesen Einzelkronen sind die fehlenden Zähne durch Brückenglieder (auch Zwischenglieder) ergänzt, die in der Regel in der gleichartigen Technik hergestellt werden.

Stand: April 2022

Was übernimmt die Krankenkasse?

An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist.

Als Patient bzw. Patientin können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden. Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.

Wenn in Ihrem Oberkiefer rechts beispielsweise der erste kleine Backenzahn fehlt, so würden Sie bei diesem Befund den Festzuschuss für eine teilweise zahnfarben verblendete Brücke erhalten, weil dies die festgelegte Standardtherapie für diesen Befund ist. In der Zahnmedizin sind aber in den meisten Fällen mehrere Therapien für einen Befund möglich. So könnten Sie sich in diesem Fall – etwa aus ästhetischen Gründen – für eine Vollverblendung entscheiden oder aber für eine Vollkeramikbrücke. Der Ersatz des fehlenden Zahns könnte auch durch Implantate erfolgen. Für welche Behandlung Sie sich nach der Beratung durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt auch entscheiden: der Ihnen zustehende Festzuschuss bleibt in seiner Höhe gleich.

Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt somit stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.

Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Arbeitslosengeld II, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst.

Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Informationen zu den Festzuschüssen
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