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Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Üblich sind Vollprothesen aus Kunststoff.
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt nimmt dafür eine Abformung der Kiefer vor. Nur wenn der Kiefer optimal abgeformt ist, sitzt die fertige Prothese genau. Nach dieser Abformung fertigt das Zahntechniklabor dann das künstliche Gebiss an.
Liegen ältere Fotos von Ihnen vor, können die Zähne nach diesem Vorbild gestaltet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Prothesenzähne durch kleine Veränderungen in Form und Farbe so anzupassen, dass sie altersgemäße Gebrauchsspuren zeigen und von echten Zähnen kaum zu unterscheiden sind.
Die Prothese sollte so auf dem Kieferkamm aufsitzen, dass kein Hohlraum zwischen Zahnfleisch und Prothese vorhanden ist. Sie haftet durch den Unterdruck, im Oberkiefer zusätzlich durch die Saugwirkung am Gaumen.
Die Prothese wird am besten nach jeder Mahlzeit mit fließendem Wasser abgespült. Sie sollte zweimal täglich mit einer Gelzahnpasta und einer Prothesenzahnbürste gereinigt werden, eventuell mit einer Reinigungstablette. Auch das Zahnfleisch, Restzähne und eventuelle Implantate sollten gut gepflegt werden. Die Prothese bleibt rund um die Uhr im Mund, auch nachts.
Implantatgestützte Vollprothese
Noch mehr Sicherheit verleiht eine implantatgetragene Vollprothese. Hier genügen im Unterkiefer zwei bis vier, im Oberkiefer vier bis sechs Implantate, um der Prothese festen Halt zu geben. Sie wird nach Möglichkeit gaumenfrei gestaltet, was ein weiterer Vorteil einer solchen Versorgung ist. Die Prothese wird auf den Implantaten nach dem Teleskop-Prinzip festgehalten. Entscheiden Sie sich für Implantate, können auf die künstlichen Zahnwurzeln auch feste Brücken aus Metall-Keramik oder Vollkeramik gesetzt werden.
Auch eine Vollprothese sollten Sie zweimal im Jahr beim Zahnarzt kontrollieren lassen. Eventuell muss der Sitz durch Beschleifen oder Unterfüttern angepasst werden.
Stand: April 2022
Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – und welche nicht. An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist. Als Patient können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden.
Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.
Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.
Informationen zu den Festzuschüssen
Informationen zum Bonusheft
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Bürgergeld, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.