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        • Verantwortung der Vertragszahnärzteschaft muss am Konnektor enden
        • Anbindung der Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur
        • Sicherstellungsinstrumente für den vertragszahnärztlichen Bereich optimieren und Krankenkassen an den Kosten für Sicherstellungsmaßnahmen beteiligen
        • Stärkung der Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern durch Einführung eines „MVZ-Registers“
        • Stärkung der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ
        • Verabschiedung der vorliegenden Europäischen Charta der Freien Berufe
        • Anpassung der Pauschalen TI
        • Keine Sanktionierung von Praxen wegen fehlender technischer Voraussetzungen für Nutzung von medizinischen Anwendungen
        • Ausweitung der Befugnisse einer Dienstleistungsgesellschaft nach § 77a SGB V zur Schaffung weiterer Serviceangebote der KZVen
        • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
        • Verstärkte Koordinierung der präventiven zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
        • Ungleichbehandlung gegenüber Z-MVZ beseitigen
        • Adäquate Vergütung des bürokratischen Aufwands bei der QBÜ-RL-Z (Überkappung)
        • Erhöhung der Repräsentanz von Zahnärztinnen in der zahnärztlichen Standespolitik
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Beschlüsse der 7. Vertreterversammlung am 13. und 14.11.2019 in Berlin

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Artikel

Flächendeckende Infrastruktur und Datenschutz

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, flächendeckend die technischen Voraussetzungen für den sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen im Rahmen der TI sicherzustellen.

Sanktionsbewehrte Fristsetzungen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die den Aufbau der Telematikinfrastruktur voranbringen sollen, sind der falsche Weg!

Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt ihre Auffassung, dass sanktionsbewehrte Fristsetzungen kein geeignetes Mittel zur Umsetzung des Aufbaus der Telematikinfrastruktur (TI) sind.

Verantwortung der Vertragszahnärzteschaft muss am Konnektor enden

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf klarzustellen, dass die alleinige Verantwortung für die in der Telematikinfrastruktur und ihren Komponenten und Anwendungen stattfindende Datenverarbeitung bei der gematik liegt und die Haftung der Vertragszahnärzteschaft für Datensicherheit und Datenschutz am Eintrittspunkt in die Telematikinfrastruktur endet.

Anbindung der Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine Anbindung auch der selbstständigen Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur zu ermöglichen.

Sicherstellungsinstrumente für den vertragszahnärztlichen Bereich optimieren und Krankenkassen an den Kosten für Sicherstellungsmaßnahmen beteiligen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Regelung in § 105 SGB V zu schaffen, die eine gegenüber dem vertragsärztlichen Bereich modifizierte und an die spezifischen Herausforderungen des vertragszahnärztlichen Bereichs angepasste Verwendung der Sicherstellungsinstrumente beinhaltet.

Stärkung der Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern durch Einführung eines „MVZ-Registers“

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, durch eine gesetzliche Regelung ein „MVZ-Register“ zu schaffen, damit die KZBV und die KZVen ihren Sicherstellungsauftrag wirksam wahrnehmen können.

Stärkung der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern im Interesse der Patienten zu gewährleisten. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf dem Praxisschild und auf der Homepage müssen verpflichtend werden.

Verabschiedung der vorliegenden Europäischen Charta der Freien Berufe

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dazu auf, sich für die Verabschiedung der vorliegenden Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen.

Anpassung der Pauschalen TI

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand auf, in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen einzutreten, um eine Anpassung der Pauschalenregelung für die Ersatzbeschaffung von Komponenten der Telematikinfrastruktur zu erwirken.

Keine Sanktionierung von Praxen wegen fehlender technischer Voraussetzungen für Nutzung von medizinischen Anwendungen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine Ausnahme von den in § 291 Abs. 2c SGB V durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) festgelegten Sanktionsregelungen für den Fall zu schaffen, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung von medizinischen Anwendungen (z.B. elektronische Patientenakte) durch TI-Anbieter nicht bereitgestellt werden.

Ausweitung der Befugnisse einer Dienstleistungsgesellschaft nach § 77a SGB V zur Schaffung weiterer Serviceangebote der KZVen

Die Vertreterversammlung der KZBV empfiehlt dem Vorstand der KZBV, in den laufenden Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass die Aufgaben von Dienstleistungsgesellschaften nach § 77a SGB V zur Schaffung weiterer Serviceangebote der KZVen ausgeweitet werden.

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert für die vertraglichen Regelungen für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, die primäre Finanzierungsverantwortung den Krankenkassen zuzuweisen. Die zu übermittelnden Daten an die Krankenkassen sind auf den bisherigen Umfang zu begrenzen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit eines weiterhin papiergebundenen Verfahrens für Ausnahmefälle einzuräumen.

Resolution: Verstärkte Koordinierung der präventiven zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung

Die Vertreterversammlung der KZBV sieht es als dringend erforderlich an, koordinierende Konzepte für eine präventive zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung in den einzelnen Bundesländern auf den Weg zu bringen.

Ungleichbehandlung gegenüber Z-MVZ beseitigen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Ungleichbehandlung von zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) zu beseitigen. Insbesondere muss die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte pro Z-MVZ auf das Niveau der übrigen Vertragszahnarztpraxen begrenzt werden.

Adäquate Vergütung des bürokratischen Aufwands bei der QBÜ-RL-Z (Überkappung)

Die Vertreterversammlung der KZBV unterstützt den Vorstand der KZBV in seinem Anliegen, gegenüber den Krankenkassen eine adäquate Vergütung des zusätzlichen bürokratischen Aufwands einzufordern, der auf der Grundlage der QBÜ-RL-Z (Überkappung) für die betroffenen Praxen, die in der Stichprobe gezogen werden, entsteht.

Erhöhung der Repräsentanz von Zahnärztinnen in der zahnärztlichen Standespolitik

Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt erneut ihr Ziel, den Frauenanteil in den Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung und in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen und Männern sollen dieselben spezifischen Möglichkeiten zur Tätigkeit in der Selbstverwaltung eröffnet sein.

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