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        • Resolution: Vertreterversammlung der KZBV fordert von der Politik klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
        • Präventionserfolge verstetigen und ausbauen
        • Regulierung der Gründung und des Betriebes investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren
        • Dauerhafte Aufhebung der Obergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus
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        • Kosten der Digitalisierung müssen refinanziert werden
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Beschlüsse der 11. Vertreterversammlung am 24./25.11.2021 in Düsseldorf

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Artikel

Sofortige Aussetzung § 28b IfSG

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die in § 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen.

Resolution: Vertragszahnärztliche Versorgung weiterentwickeln – Forderungen an die neue Bundesregierung

Das vertragszahnärztliche Versorgungssystem ist eine stabile und nachhaltig leistungsfähige Säule des Gesundheitssystems, was zuletzt mit der Bewältigung der Corona-Pandemie erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde.

Resolution: Vertreterversammlung der KZBV fordert von der Politik klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen

Eine leistungsfähige Selbstverwaltung ist das zentrale Fundament unseres Gesundheitswesens. Ihre Stärke liegt in der besonderen Sachnähe und der hohen Fachkompetenz, passgenaue Lösungen für die zukünftigen Herausforderungen im vertragszahnärztlichen Versorgungsgeschehen entwickeln zu können.

Präventionserfolge verstetigen und ausbauen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die neue Bundesregierung auf, dem in den Zielvorgaben der Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode selbst formulierten gesundheitspolitischen Leitprinzip „Prävention und Vorsorge“ folgend, konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um weitere Präventionskonzepte im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu fördern.

Regulierung der Gründung und des Betriebes investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den seit Jahren stetig wachsenden Anteil investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren und den damit einhergehenden Gefahren für die Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung entgegenzuwirken.

Dauerhafte Aufhebung der Obergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die in § 85 Abs. 2 S. 7 SGB V vorgesehene Pflicht zur Vereinbarung von Vergütungsobergrenzen zwischen den Gesamtvertragspartnern über das Jahr 2022 hinaus aufzuheben.

Europäische Gesundheitsunion nur im Rahmen nationaler Gesundheitskompetenzen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die europäischen Institutionen - insbesondere die Europäische Kommission - auf, bei der geplanten europäischen Gesundheitsunion die bestehenden EU-Verträge und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten.

KZBV und KZVen fordern eine Neuausrichtung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Bürokratie abbauen, Versorgungsverbesserung und Patientennutzen in den Mittelpunkt stellen, sektorspezifische Besonderheiten berücksichtigen

Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt: Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist praktikabel und nutzenorientiert neu auszurichten. Eine Systemverbesserung wird durch Beschleunigung und Entbürokratisierung der Prozesse und die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur und Datenflüsse erreicht.

Finanzierung des ZäPP

Die Vertreterversammlung der KZBV beauftragt den Vorstand der KZBV, der Vertreterversammlung zu deren Sitzung am 06.07. bis 07.07.2022 einen alternativen Vorschlag für eine langfristig gesicherte Umsetzung und Finanzierung des Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) vorzulegen und dabei die Einführung eines Sonderbeitrages zu prüfen.

Digitalisierung - Sicherheit vor Schnelligkeit

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber und die gematik auf, beim weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur bei jeder Anwendung vor der Inbetriebnahme deren stabilen Betrieb sicherzustellen. Schnelligkeit um jeden Preis vor Praktikabilität, Zuverlässigkeit und Sicherheit hat sich in der Vergangenheit häufig als der falsche Ansatz erwiesen.

Kosten der Digitalisierung müssen refinanziert werden

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, für die vertragszahnärztliche Versorgung adäquate Vergütungsmechanismen zu schaffen, die alle unmittelbaren und mittelbaren Kosten der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Digitalisierung berücksichtigen und den Zahnarztpraxen diese Aufwände refinanzieren.

Verlängerung der Fristen zur Einführung des E-Rezepts

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Frist für die bundesweite Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) gemäß § 360 Absatz 2 Satz 1 SGB V zu verlängern, um damit eine Fortsetzung der Erprobung des E-Rezepts bis zum erfolgreichem Abschluss und eine daran anschließende kontrollierte Inbetriebnahme zu ermöglichen, bevor die Anwendung verpflichtend in den Vertragszahnarztpraxen umgesetzt werden muss.

E-Evidence-Verordnung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die europäischen Institutionen – insbesondere die Europäische Kommission – auf, die Rechte der Patientinnen und Patienten sowie das Berufsgeheimnis der Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene zur E-Evidence-Verordnung zu beachten.

Resolution

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die neue Bundesregierung auf, sich bei Reformen im Gesundheitswesen von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen.

Aligner-Behandlungen: keine direct-to-customer-Konzepte

Die Vertreterversammlung der KZBV beobachtet mit großer Sorge um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten die zunehmenden Aktivitäten von Start-up-Unternehmen, die kieferorthopädische Behandlungen mit Alignern per Postzustellung ohne fachlich adäquate Diagnostik und ohne regelmäßige klinische Überwachung bewerben und verkaufen.

Forderungen nach Bürokratieabbau endlich umsetzen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Verordnungsgeber im Bund und den Ländern auf, endlich die weiterhin völlig ungebremst ausufernde Bürokratie im Praxis- und Klinikalltag einzudämmen und im ersten Schritt den Bürokratieabbau anhand eines von der Zahnärzteschaft formulierten Maßnahmenkataloges umzusetzen.

Moratorium für eAU und eRezept

Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlich verpflichtende Einführung der TI-Anwendungen eAU und eRezept mindestens bis zum 31.12.2022 aufgrund der fehlenden praktischen Umsetzungsmöglichkeiten auszusetzen. Darüber hinaus lehnt die Vertreterversammlung Sanktionen bei der Einführung der ePA ausdrücklich ab.

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