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        • Erhöhung der Bewertungszahl der Gutachtergebühren bei Mängelgutachten
        • Ablehnung von zusätzlichem Bürokratieaufwand durch das Patientendatenschutzgesetz
        • Nichtanwendung der Kriterien nach §§ 71 und 85 SGB V in Folge der Pandemie für die folgenden Vertragsjahre
        • Einführung einer zusätzlichen Leistungsposition für den Fall einer Pandemie
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Beschlüsse der 8. Vertreterversammlung am 1. und 2.7.2020

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Artikel

Resolution: Vertragszahnärzte sind systemrelevant!

Die Vertreterversammlung der KZBV zeigt sich zutiefst enttäuscht über die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung und fordert die Politik auf, anzuerkennen, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte systemrelevant und ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge sind.

Erhöhung der Bewertungszahl der Gutachtergebühren bei Mängelgutachten

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand auf, in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Erhöhung der Bewertungszahl der Gutachtergebühren bei Mängelgutachten hinsichtlich der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen zu erwirken.

Ablehnung von zusätzlichem Bürokratieaufwand durch das Patientendatenschutzgesetz

Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen, den Vorstand der KZBV in seinem Bestreben zum Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetz (PDSG) dahingehend zu unterstützen, dass zusätzliche bürokratische Verpflichtungen für die ZA-Praxen vermieden werden.

Nichtanwendung der Kriterien nach §§ 71 und 85 SGB V in Folge der Pandemie für die folgenden Vertragsjahre

Die VV der KZBV bittet den Vorstand, beim Gesetz- bzw. Verordnungsgeber darauf hinzuwirken, dass für die Festlegung der Gesamtvergütungen der dem Jahr 2020 folgenden Vertragsjahre der in § 71 Abs. 3 SGB V genannte Bezugszeitraum nicht berücksichtigt wird und die in § 85 Abs. 3 SGB V enthaltenen Bezugnahmen auf Morbiditätsentwicklung und Kostenstruktur nicht in Relation zum Vertragsjahr 2020 betrachtet werden.

Einführung einer zusätzlichen Leistungsposition für den Fall einer Pandemie

Die VV fordert mindestens kurzfristig als ersten Schritt die Einführung einer epidemiebezogenen Zuschlagsposition. Mit dieser neuen Zuschlagsposition, die bei Feststellung einer bundesweiten oder regionalen Epidemie abzurechnen ist, sollen die erhöhten Aufwendungen ausgeglichen werden.

Regelungslücke TI schließen

Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen, dass der Vorstand der KZBV im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirkt, dass das Zulassungsverfahren der gematik im Sinne der Investitionssicherheit und Nachhaltigkeit für die Praxen überarbeitet wird.

Anpassung der Betriebskostenpauschale TI

Die Vertreterversammlung der KZBV möge erneut beschließen, dass der Vorstand der KZBV in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eintritt, um eine Anpassung der Pauschalenregelung für den Austausch zu erwirken.

Budgetfreiheit für die Jahre 2021 bis 2022

Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 bis 2022 in § 85 Abs. 2 SGB V zu regeln, dass der Zwang zur Vereinbarung der Höhe der Gesamtvergütung (Ausgabenobergrenze) für diese beiden Jahre ausgesetzt wird.

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V

Die Vertreterversammlung der KZBV nimmt den Bericht über den Stand der Erstellung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V zur Kenntnis und beschließt, über die Zustimmung und Freigabe der IT-Sicherheitsrichtlinie nach Abschluss der Benehmensherstellung und Vorliegen des Einvernehmens des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im schriftlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

Fortführung ZäPP

Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt, die Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel (ZÄPP) über das Jahr 2021 hinaus fortzuführen. Der Vorstand der KZBV wird beauftragt, die weitere Durchführung für den Erhebungszeitraum der Jahre 2020 bis 2022 sicherzustellen.

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