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Wie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge beziehungsweise Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte (Kassenzahnärzte) verbindlich. Hier eine Übersicht der neben dem Bundesmantelvertrag wichtigsten Verträge und Abkommen.
Coronavirus (SARS-CoV-2)
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien
Telekonsilien-Vereinbarung, Stand 29.5.2020
Abkommen der KZBV mit Unfallversicherungsträgern
Enthält Regelungen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten.
Unfallabkommen, Stand 1.1.2021
Vereinbarung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten
Gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde die Vereinbarung von der KZBV und dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK) unter wissenschaftlicher Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
KFO-Vereinbarung, Stand 18.11.2016
Hinweise zur Behandlung ausländischer Patienten
Veröffentlichungen von KZBV und GKV-Spitzenverband zum Verfahren bei der vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind.
Merkblatt für Mitarbeiter der KZVen, Stand 1.10.2013
Hinweise für die Zahnarztpraxis, Stand 1.10.2013
Erkennungsmerkmale der Europäischen Versicherungskarte (EHIC), Stand 1.10.2013
Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung
Ergänzungsvereinbarung zur Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung, Stand 24.2.2015
Schiedsspruch zur Höhe der Krebsregister-Meldevergütung
Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung, Stand 15.12.2014
Fremdkassenregelung
Regelung der Fremdkassenabrechnung (Stand: 1.1.2021)
Ergänzung zur Regelung der Fremdkassenabrechnung (Beschluss des Vorstandes der KZBV vom 16.12.2020)
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