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Wie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge beziehungsweise Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte (Kassenzahnärzte) verbindlich. Hier eine Übersicht der neben dem Bundesmantelvertrag wichtigsten Verträge und Abkommen.
Einführung einer Zahnarztnummer (Verwendung ab 1.1.2023)
Abkommen der KZBV mit Unfallversicherungsträgern
Enthält Regelungen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten.
Vereinbarung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten
Gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde die Vereinbarung von der KZBV und dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK) unter wissenschaftlicher Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
Hinweise zur Behandlung ausländischer Patienten (Verfahren bis zum 30.9.2021)
Veröffentlichungen von KZBV und GKV-Spitzenverband zum Verfahren bei der vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind.
Merkblatt für Mitarbeiter der KZVen, Stand 1.10.2013
Hinweise für die Zahnarztpraxis, Stand 1.10.2013
Erkennungsmerkmale der Europäischen Versicherungskarte (EHIC), Stand 1.10.2013
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