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Neben der externen Qualitätssicherung ist das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement eine unverzichtbare Säule jeder Strategie zur Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Kerngedanke von Qualitätsmanagement besteht darin, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen, die nachfolgend aufgelistet sind, im Praxisalltag zu verankern. Das Praxisteam soll dabei nach Plan-Do-Check-Act-Muster selber zum Treiber einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in den Zahnarztpraxen werden.
Folgende Instrumente sind etablierte und praxisbezogene Bestandteile des Qualitätsmanagements, die in der Regel einzusetzen sind. Neben diesen Maßnahmen können Arztpraxen auch weitere Qualitätsmanagement-Instrumente einzusetzen. Allgemeine Instrumente der Qualitätssicherung mit einem organisationsbezogenen Fokus sind:
- das Setzen von Qualitätszielen
- die Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
- das Nutzen von Checklisten
- Praxishandbuch
- Teambesprechungen
- Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
- Beschwerdemanagement
- Schnittstellenmanagement
- Patienteninformationen
- Risikomanagement
- Fehlermanagement
Instrumente, die sich auf konkrete thematische Inhalte beziehen sind etwa:
- Notfallmanagement
- Hygienemanagement
- Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit
- Schmerzmanagement
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
Jeder Vertragszahnarzt ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in seiner Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beschreibt die Richtlinie die Mindestanforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Sie gibt die Grundelemente vor, die Vertragszahnärzte bei der Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) berücksichtigen müssen. Dabei trägt die Regelung dem Umstand Rechnung, dass die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen stark von einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Jeder Vertragszahnarzt hat die Möglichkeit, das Qualitätsmanagement für seine Einrichtung entsprechend den individuellen Praxisanforderungen entwickeln zu können. Seit dem Jahr 2011 muss gewährleistet sein, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält. Diese umfassen die Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, die Definition von Zielen, die Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, die Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten, die Durchführung von Änderungsmaßnahmen, die erneute Erhebung des Ist-Zustands, sowie die praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen.
Der Gesetzgeber hat die Zahnärzteschaft zudem verpflichtet über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in Form von regelmäßigen Berichten an den G-BA über den Stand der Einführung zu informieren. Die rechtliche Grundlage für die Berichte ist die Richtlinie über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung, die im Jahr 2006 in Kraft getreten ist.
Für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung hatten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlich mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählter Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufgefordert. Die Ergebnisse wurden durch die KZVen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gemeldet, die spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet. KZBV und KZVen haben auf Basis der Ergebnisse den bisherigen Berichtsbogen modifiziert und ein erläuterndes Glossar erstellt.
Downloads
Qualitätsmanagement-Richtlinie
Tragende Gründe zur geänderten Stichprobenregelung und zum geänderter Berichtsbogen 16. Juli 2020
Tragende Gründe zum Beschluss der Richtlinie 17. Dezember 2015
Glossar und Ausfüllhinweise zum Berichtsbogen 2021
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2022
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2021
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2020
Berichterstattung: Archiv 2011 bis 2019
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2019
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2017
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2014
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2013
Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2012
Bild: © Fotolia.com/Alex Yeung
Infografik: © KZBV
Flyer Qualitätsförderung
Qualitätsförderung im Überblick
Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.