MenuKZBV Startseite
  • Leichte Sprache

Direkt zu Ihrer KZV

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein
  • Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Zahnärzte
    • Rechtsgrundlagen
    • Berufsausübung
    • Digitales
    • Qualitätsförderung
    • Rund um die Praxis
  • Patienten
    • Medizinische Infos
    • Qualitätsförderung
    • Patient und Krankenkasse
    • Zahnarztsuche
  • Presse
    • Pressekontakt
    • Bildarchiv
    • Pressemitteilungen
      • Aktuelle Pressemitteilungen
      • Pressemitteilungen 2022
        • Pressemitteilung vom 16.12.2022
        • Pressemitteilung vom 9.12.2022
        • Pressemitteilung vom 28.11.2022
        • Pressemitteilung vom 23.11.2022
        • Pressemitteilung vom 22.11.2022
        • Pressemitteilung vom 4.11.2022
        • Pressemitteilung vom 20.10.2022
        • Pressemitteilung vom 20.10.2022
        • Pressemitteilung vom 17.10.2022
        • Pressemitteilung vom 28.9.2022
        • Pressemitteilung vom 26.9.2022
        • Pressemitteilung vom 23.9.2022
        • Pressemitteilung vom 22.9.2022
        • Pressemitteilung vom 16.9.2022
        • Pressemitteilung vom 12.9.2022
        • Pressemitteilung vom 7.9.2022
        • Pressemitteilung vom 24.8.2022
        • Pressemitteilung vom 4.8.2022
        • Pressemitteilung vom 3.8.2022
        • Pressemitteilung vom 28.7.2022
        • Pressemitteilung vom 13.7.2022
        • Pressemitteilung vom 6.7.2022
        • Pressemitteilung vom 4.7.2022
        • Pressemitteilung vom 1.7.2022
        • Pressemitteilung vom 24.6.2022
        • Pressemitteilung vom 3.6.2022
        • Pressemitteilung vom 30.5.2022
        • Pressemitteilung vom 12.5.2022
        • Pressemitteilung vom 11.5.2022
        • Pressemitteilung vom 27.4.2022
        • Pressemitteilung vom 20.4.2022
        • Pressemitteilung vom 12.4.2022
        • Pressemitteilung vom 21.3.2022
        • Pressemitteilung vom 14.3.2022
        • Pressemitteilung vom 9.3.2022
        • Pressemitteilung vom 2.3.2022
        • Pressemitteilung vom 25.2.2022
        • Pressemitteilung vom 25.1.2022
      • Pressemitteilungen 2021
      • Pressemitteilungen 2020
      • Pressemitteilungen 2019
      • Pressemitteilungen 2018
      • Pressemitteilungen 2017
      • Pressemitteilungen 2016
      • Pressemitteilungen abonnieren
    • Reden des Vorstands
  • Politik
    • Positionen
    • Konzepte und Berichte
    • Vertreterversammlung
    • Veranstaltungen
  • Service
    • Infomaterialien
    • Statistische Basisdaten
    • Geschäftsberichte
    • Adressen
  • Karriere
    • Übersicht
    • Arbeitgeber
    • Aufgabengebiete
    • Bewerben
    • Stellenangebote
  • Suche 

Bonusheft: Aktualisierte Patienteninformation der KZBV

  • Aktuelle Pressemitteilungen
  • Pressemitteilungen 2022
  • Pressemitteilungen 2021
  • Pressemitteilungen 2020
  • Pressemitteilungen 2019
  • Pressemitteilungen 2018
  • Pressemitteilungen 2017
  • Pressemitteilungen 2016
  • Pressemitteilungen abonnieren
  1. Startseite
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Pressemitteilungen 2022
  5. Pressemitteilung vom 14.3.2022

Seit Januar grundsätzlich auch als digitale Anwendung der ePA möglich

Berlin, 14. März 2022 – Regelmäßige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Seit mehr als 30 Jahren können gesetzlich krankenversicherte Patienten das Bonusheft bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vorlegen und den Termin per Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt ihre bewährte Patienteninformation zum zahnärztlichen Bonusheft in einer aktualisierten Fassung vorgelegt, die auch in den Hauptmigrantensprachen verfügbar ist.

Der Flyer informiert Patientinnen und Patienten leicht verständlich über Vorteile und Vorgaben des Bonusheftes im Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz. Erläutert wird unter anderem, was zu tun ist, wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist oder ein Eintrag fehlt, obwohl eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat. Die erweiterte Information zum Bonusheft ist zum Selbstausdruck geeignet und kann im PDF-Format unter www.kzbv.de kostenfrei abgerufen werden.

Patienten, die aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten eine Vorsorge in der Praxis eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten diese im Laufe des Jahres unbedingt nachholen. Darauf weist die KZBV noch einmal ausdrücklich hin. Größere Folgeschäden an Zähnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen können durch solche Kontrollen vermieden werden. Mit besonders hohen Hygienestandards gewährleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit Corona.

Regelmäßige und dokumentierte Vorsorge = Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss
Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen können, von ihrer Krankenkasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos dokumentiert, dann erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Untersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Kasse sogar auf 75 Prozent erhöht.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen wenigstens einmal im Jahr einen entsprechenden Kontrolltermin bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss zu wahren.

Das elektronische Zahnbonusheft kommt...
Seit Januar 2022 besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, das Bonusheft als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu nutzen - soweit die technischen Voraussetzungen dafür bei Patient und Praxis schon gegeben sind. Das elektronische Bonusheft (eZahnbonusheft) bietet dann die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden.

Wie bei der ePA handelt es sich für Versicherte um eine freiwillige Anwendung, die derzeit im Aufbau begriffen ist. Vorteile des elektronischen Bonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Patienten, die die Vorteile des eZahnbonusheftes nutzen wollen, sollten sich zunächst in ihrer Praxis erkundigen, ob diese bereits „eZahnbonusheft-ready“ ist und eine Beratung zu der neuen Anwendung erfolgen kann.

Weitere Informationen zur Bonusregelung und zum Thema Zahnersatz stellt die KZBV unter www.informationen-zumzahnersatz.de sowie auf ihrer Website zur Verfügung.

  • Seite drucken
  • nach oben

Allgemeine Seiteninformationen

  • Feed
  • YouTube
  • Twitter
  • Facebook
  • LinkedIn
Newsletter abonnieren
  • Die KZBV

    • Aufgaben / About us
    • Organisation
    • Mitglieder
    • Forschungsprojekte
  • Allgemeines

    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Seitenübersicht
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Partnerseiten

    • Zahnärztliche Mitteilungen
    • Institut der Deutschen Zahnärzte
    • CIRS dent - Jeder Zahn zählt!
    • Zahnärztliche Patientenberatung
    • Informationen zum Zahnersatz
Cookie-Einstellungen

Hinweis zu Cookies

Die KZBV setzt während Ihres Besuchs Cookies, die technisch notwendig sind. Darüber hinaus nutzt die KZBV ein Webstatistik-Programm, das zur Analyse und Verbesserung unserer Seiten hilfreich ist. Personenbezogene Daten werden dabei nicht gespeichert. Sie können entscheiden, ob Sie uns bei der Optimierung unserer Website unterstützen möchten. Datenschutzerklärung