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Zahnärztliche Behandlungsqualität: Fakten statt Vermutungen

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Patientensicherheit hat Priorität!

Berlin, 5. Juni 2018 – Krankenkassen und Medizinische Dienste warten regelmäßig mit Rankings und Reporten zur medizinischen Behandlungsqualität auf. Bei diesen wissenschaftlich anmutenden Datensammlungen ist dann jedoch häufig auch von „angenommenen“ Behandlungsfehlern und vermeintlichen „Dunkelziffern“ die Rede.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Diese gebetsmühlenartig vorgetragenen Warnungen haben sich in ihrer Wahrnehmung und Wirkung längst verschlissen. In Arzt- und Zahnarztpraxen arbeiten Menschen, denen trotz hoher Qualitätsstandards Fehler unterlaufen können. Der Berufsstand unternimmt jede Anstrengung, um immer die bestmögliche Versorgung zu bieten. Alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und auch das Praxispersonal leben mit Ernsthaftigkeit und Akribie eine konsequente Fehlervermeidungskultur nach dem Grundsatz „Jeder Fehler ist einer zu viel“. Die Sicherheit der Patienten hat für uns - eine der am häufigsten konsultierten Facharztgruppen - absolute Priorität!“

Dem immensen Behandlungsaufkommen – 93 Millionen Fälle von allgemeinen, konservierenden und chirurgischen Behandlungen, 114 Millionen Behandlungen in allen zahnärztlichen Leistungsbereichen im Jahr 2016 – stehen meist nur wenige vermutete und noch weniger belegte Behandlungsfehler gegenüber, betonte Eßer. „Krankenkassen und Medizinische Dienste sollten daher ihr ausuferndes Berichtswesen kritisch hinterfragen, um das Vertrauen in die Versorgung mit PR-Ritualen und Statistiktricks nicht weiter zu beschädigen. Statt die Heilberufe permanent mit erhobenem Zeigefinger zu belehren, wären die dafür nötigen Ressourcen besser eingesetzt, um das Verhältnis der Kassen zu Patienten, Versicherten und zu den 42.000 Zahnarztpraxen zu verbessern.“

  • Zu den wichtigsten Instrumenten der Qualitätsförderung zählt das bundesweite Netz von Beratungsstellen bei KZVen und Kammern, die kostenlos und fachlich kompetent Auskunft geben zu Behandlungsmethoden, Therapiealternativen, Kostenübernahme, Zweitmeinungsverfahren und Risiken bei bestimmten Eingriffen.
  • Das Berichts- und Lernsystem „CIRS dent - Jeder Zahn zählt!“ trägt aktiv zur Patientensicherheit bei. Zahnärzte können dabei von unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag online berichten und sich austauschen.
  • Auch das einvernehmliche Gutachterverfahren für die vertragszahnärztliche Versorgung dient direkt den Patienten. Als bewährte Form der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität ist es bei Patienten, Zahnärzten und Kostenträgern anerkannt.
  • Die Vertragszahnärzteschaft beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Leitlinien und sichert damit eine Behandlung, die sich am wissenschaftlichen Erkenntnisstand ausrichtet. Zahnärzte bilden sich über den gesetzlichen Rahmen hinaus fort und erweitern ihre Behandlungskonzepte. Das sichert Patienten die Teilhabe am zahnmedizinischen Fortschritt. Des Weiteren besteht eine Vielzahl verpflichtender Maßnahmen der Qualitätssicherung in Form von Gesetzen und Richtlinien.
  • Last but not least: Zahnärzte sind laut Arztsuche „Weisse Liste“ äußerst beliebt - ein Indikator für eine gute Behandlungsqualität. Vier von fünf Patienten würden ihren Zahnarzt weiterempfehlen. Die Gesamtzufriedenheit ist damit höher als bei Haus- und Fachärzten. Ähnliche Spitzenwerte erzielen Zahnärzte beim Patientenbarometer des Portals „Jameda“. Demnach sind sie die mit Abstand beliebteste Arztgruppe und landen auf der Bewertungsskala zuletzt mit klarem Vorsprung auf Platz 1.

Hintergrund: Zahnärztliche Qualitätsförderung
Die Grafik Das System der vertragszahnärztlichen Qualitätsförderung stellt die Vielzahl der Maßnahmen zu Steigerung der Behandlungsqualität in den Praxen leicht verständlich dar. Informationen über das Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ von KZBV und Bundeszahnärztekammer können unter www.cirsdent-jzz.de abgerufen werden. Informationen zur Zahnärztlichen Patientenberatung und zum Gutachterwesen sind unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie unter www.kzbv.de verfügbar.

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