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Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland gehört nicht in die Hände von Investoren!

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BZÄK, KZBV und DGZMK zum Deutschen Zahnärztetag 2018

Frankfurt a. M., 9. November 2018 – Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland darf nicht den Renditegelüsten versorgungsfremder Investoren geopfert werden! Das betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) auf ihrer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Zahnärztetages 2018.

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Für eine weiterhin gute zahnmedizinische Versorgung und eine hohe Patientensicherheit sind zwei wichtige Voraussetzungen nötig: Punkt eins – keine Einflussnahme von Fremdinvestoren auf das Gesundheitswesen. Grundpfeiler unserer freien Berufsausübung sind Weisungsunabhängigkeit, ethische Verpflichtung und Gemeinwohlauftrag. Das sind für diese Investoren Fremdwörter – was für sie zählt, ist die Gewinnmaximierung und die höchstmögliche Verzinsung des Kapitals. Davor müssen unsere Patienten geschützt werden.

Punkt zwei – An den Universitäten in Deutschland muss endlich eine aktuelle Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) Anwendung finden dürfen, keine von 1955. Vor rund zwei Wochen hat der Bundesrat das Thema ZApprO zum wiederholten Mal von der Tagesordnung genommen.

Mit der uralten Approbationsordnung möchten wir aber nicht im Guinness Buch der Rekorde landen! Das ist ein Armutszeugnis für den Wissenschafts- und Medizinstandort Deutschland. Ohne ZApprO besteht zurzeit auch keine rechtliche Regelung für die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus Drittstaaten, wie sie bei anderen Heilberufen existiert.“

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Reine Zahnarzt-MVZ und deren Ketten unter Kontrolle von versorgungsfremden Investoren befeuern das Praxissterben und damit Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, während sie Über- und Fehlversorgung in Großstädten und einkommensstarken Regionen forcieren. Das gefährdet die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung, gefährdet das Recht auf freie Arztwahl der Patienten und schadet der Freiberuflichkeit, die dem Patientenwohl verpflichtet ist. Wir fordern die Politik auf, diesen Systemumbau zu Lasten der Versicherten endlich zu unterbinden! Dazu muss die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge gesetzlich beschränkt werden. Solche Kliniken dienen versorgungsfremden Investoren als Einfallstor in die ambulante zahnärztliche Versorgung.

Um dem Wunsch der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte nach größeren Praxisgemeinschaften zu entsprechen und dem bestehenden Wettbewerbsvorteil der Zahnarzt-MVZ zu begegnen, wollen wir die bestehenden Anstellungsgrenzen für angestellte Zahnärzte lockern. Auch sollen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zukünftig Sicherstellungszuschläge an junge Zahnmediziner zahlen, Strukturfonds einrichten oder Eigeneinrichtungen betreiben dürfen, um entstehender Unterversorgung wirksam zu begegnen.“

Prof. Dr. Roland Frankenberger,Präsident elect der DGZMK: „Die DGZMK begleitet die Erstellung wissenschaftlicher Leitlinien und ist federführend in den Leitlinienprozess für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde involviert. Sie sorgt dafür, dass zahnmedizinischen Entscheidungsprozessen die entsprechenden wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zugrunde liegen.

Leitlinien (engl. 'guidelines') sind systematisch entwickelte Aussagen zur Begleitung und Unterstützung der Entscheidungsfindung von in der Medizin tätigen Personen (Ärzte, Zahnärzte, Pfleger, Physiotherapeuten etc.) mit dem Ziel einer adäquaten medizinischen Versorgung in allen erdenklichen klinischen Situationen. Primär steht hierbei die Förderung von Transparenz im Vordergrund, aber vor allem auch die Sichtung des verfügbaren Wissens (Evidenz) zu einer individuellen Fragestellung der Versorgungsrealität.

Der Patient kann sich darauf verlassen, dass der gut ausgebildete Arzt 'leitliniensicher' und damit auf dem objektiven wissenschaftlichen Stand ist. Außerdem bekommt er sowohl Patientenversionen von Leitlinien an die Hand, die für den Laien formuliert sind, als auch so genannte 'Patienteninformationen', welche die DGZMK auch auf der Homepage www.dgzmk.de zum Download bereitstellt. Solche Informationen stellen BZÄK und KZBV ebenfalls zur Verfügung."

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