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Videosprechstunden und Videofall­konferenzen

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Artikel

Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Grundlage dafür ist die Vereinbarung über die Anforderungen an technische Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 5 SGB V, die als Anlage 16 des BMV-Z zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossen wurde. Videodienstanbieter haben demnach die Möglichkeit - soweit sie die geforderten Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen - Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anzubieten.

Die Leistungen (Videosprechstunden und Videofallkonferenzen) sind gesetzlich vorgesehen für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten sowie für Versicherte, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gem. § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden (vgl. §§ 87 Abs. 2k, 87 Abs. 2i SGB V).

Der Bewertungsausschuss hat am 19. August 2020 einen Beschluss über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA gefasst, der vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden ist. Diese neuen Leistungen können seit dem 1. Oktober 2020 abgerechnet werden und stehen für die Versorgung der betreffenden Versicherten zur Verfügung.

Beschluss des Bewertungsausschusses zur Umsetzung der §§ 87 Abs. 2k und 2l SGB V

Im folgenden werden Anbieter für Videoleistungen gelistet, die ein gültiges Zertifikat gem. Anlage 16 BMV-Z vorgelegt haben. Eine darüber hinausgehende Wertung oder gar Empfehlung einzelner Anbieter ist damit nicht verbunden. Anderslautende (Werbe-)Aussagen von Anbietern sind unzutreffend und werden ausdrücklich zurückgewiesen. 

Zertifizierte Videodienstanbieter

Name des Produkts  Anbieter  Zertifikate ausgestellt durch  Zertifikate gültig bis 
app.arztkonsultation.de
inkl. Online-Video-Sprechstunde
arztkonsultation ak GmbH datenschutz cert GmbH 12.02.2022
de.doctena.de und secure.doctena.com
inklusive der Online Video-Sprechstunde
Doctena Germany GmbH datenschutz cert GmbH 28.04.2022
Doccura - Ihre Online-Videosprechstunde Bayerische TelemedAllianz UG datenschutz cert GmbH 19.12.2021
Doctolib Videosprechstunde Doctolib GmbH datenschutz cert GmbH 01.04.2022
eSprechstunde.net Digineo GmbH datenschutz cert GmbH 10.06.2022
jameda.patientus.de
inklusive der Online Video-Sprechstunde
Jameda GmbH datenschutz cert GmbH 22.07.2021
medflex – Videosprechstunde medflex GmbH (coliquio GmbH) datenschutz cert GmbH 29.06.2022
patientus.de inklusive der
Online-Videosprechstunde
security.patientus.de
Patientus - eine Marke der Jameda GmbH datenschutz cert GmbH 12.05.2022
Samedi Videosprechstunde Samedi GmbH datenschutz cert GmbH 03.05.2022
sprechstunde.online
inklusive der Online Video-Sprechstunde unter app.sprechstunde.online
sprechstunde.online GmbH datenschutz cert GmbH 15.11.2022
video.redmedical.de
(connect basis _ die KOSTENLOSE
Videosprechstunde von RED
connect plus _ die ERWEITERTE
Videosprechstunde von RED)
RED Medical Systems GmbH datenschutz cert GmbH 14.05.2022
VIOMEDI Facharzt-Sofort-GmbH datenschutz cert GmbH 10.12.2021
WoMBA inklusive der Online Video-Sprechstunde unter
cas-cert.womba.org/cas
oder
telemedicine-cert.womba.org
WoMBA GmbH datenschutz cert GmbH 08.04.2022
Die Liste der Videodienstanbieter wird fortlaufend aktualisiert.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2021
Bild: © agenturfotografin - stock.adobe.com

Information für Anbieter von Videosprechstunden

Anbieter von Videosprechstunden, die die notwenigen Nachweise erbracht haben und in die Auflistung aufgenommen werden möchten, können eine Bescheinigung ausfüllen und sie per Post an die KZBV schicken.

Bescheinigung des Videodienstanbieters über die erforderlichen Nachweise gemäß § 5 Absatz 2 Anlage 16

Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen

Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker auszuschöpfen, können Zahnärztinnen und Zahnärzte seit Oktober 2020 auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile nutzen und entsprechend abrechnen. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile. Die folgende Praxisinformation erläutert die neuen Leistungen und gibt Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Voraussetzungen, Vergütungen und Durchführung von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien.

Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung

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