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Wann ist eine Wurzelbehandlung erforderlich?

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Wurzelentzündung durch Karies (© KZBV)
Meistens ist Karies schuld, wenn die Zahnwurzel behandelt werden muss. Die Bakterien, die für die Zerstörung der Zahnsubstanz verantwortlich sind, haben sich einen Weg ins Zahninnere geschaffen und sind bis zu den Kanälchen in der Zahnwurzel vorgedrungen.

Auch nach Unfällen, wenn Teile eines Zahnes abgebrochen sind, ist oft eine Wurzelbehandlung und nachfolgende Weiterversorgung mit Zahnersatz nötig.

Entzündung der Zahnwurzel

Jede Zahnwurzel hat mindestens einen Kanal, der mit Gewebe („Pulpa“ oder auch Zahnmark genannt), darunter dem Zahnnerv und feinsten Blutgefäßen gefüllt und am unteren Ende offen ist. Damit ist die Verbindung des lebenden Zahnmarks mit dem Körper hergestellt und der lebensnotwendige Stoffwechsel gesichert. Aufgabe des Gewebes ist die Versorgung der Odontoblasten an den Rändern des Wurzelkanals. Odontoblasten sind Körperzellen, die die Zahnhartsubstanz (Dentin) bilden.

Dringen Bakterien in dieses Gewebe ein, entsteht eine Entzündung. Die Gefäße dehnen sich aus, finden dafür in dem engen Raum aber kaum Platz und drücken deshalb auf den Nerv: Es können dadurch heftige Schmerzen entstehen. Wird nicht rechtzeitig eingegriffen, sucht sich die Entzündung einen Weg und kann (innerhalb weniger Stunden bis zu ein paar Tagen) über den Kieferknochen bis ins Weichgewebe wandern: Eine "dicke Backe" (Abszess) entsteht. Im schlimmsten Fall können die Bakterien von dort aus Richtung Herz wandern oder ins Gehirn und zu schweren Erkrankungen führen.

Wurzelbehandlung bei Zahnersatz

Eine Versorgung des Zahnes mit einer Krone kann ebenfalls eine Wurzelbehandlung nötig werden lassen. Das ist dann der Fall, wenn im Rahmen der vorausgehenden Zahnbehandlung – oftmals zur Erzielung entsprechender ästhetischer Ergebnisse – so viel Zahnsubstanz abgetragen werden muss, dass die Pulpa fast erreicht ist oder gar frei liegt. Sicherheitshalber wird in solchen Fällen oft das Zahnmark entfernt und damit einer möglichen Entzündung durch eindringende Bakterien vorgebeugt. Die gerade eingesetzte Krone müsste sonst möglicherweise bald wieder herausgenommen werden.

Vorteile der Wurzelbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung ist schwierig durchzuführen, aber der Zeitaufwand lohnt sich:

  1. Der natürliche Zahn wird erhalten und steht fest an seinem Platz im Kiefer.
  2. Der eigene Zahn sieht genauso aus wie seine natürlichen Nachbarn – ein optisches Plus.
  3. Es wird keine weitreichendere Behandlung und damit möglicherweise aufwendiger Zahnersatz notwendig.
  4. Sollte später einmal eine Brücke über verlorengegangene Nachbarzähne notwendig werden, bietet der eigene Zahn eine hervorragende Stütze.

Jedes Jahr, in dem ein wurzelbehandelter Zahn seinen Dienst tut und nicht durch Zahnersatz ersetzt werden muss, ist ein Gewinn für Ihre Lebensqualität.

Vorbeugen ist besser als eine Wurzelbehandlung. Wenn ein Zahn in seinem Inneren an einer Entzündung erkrankt, sind meist von außen eindringende Bakterien aus Zahnbelägen schuld. Versuchen Sie, diese Beläge möglichst immer sorgfältig zu entfernen.

Was übernimmt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.  

Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, die Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und den bakteriendichten Verschluss durch eine endgültige Füllung des Zahnes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich.

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