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Wann ist eine Wurzelspitzenresektion erforderlich?

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Artikel

(© KZBV)
Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein Standardoperationsverfahren zur chirurgischen Zahnerhaltung. Durch das Abtragen der Wurzelspitze, der Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals sollen Infektionen beseitigt werden, um den Zahn zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, das heißt, nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann.

Indikationen

Der Zahnarzt nimmt einen solchen operativen Eingriff vor, wenn ein chronisch entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelbehandlung abklingt oder eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist oder wenn sich im Röntgenbild Veränderungen zeigen, die einer feingeweblichen Untersuchung und damit Gewebsentnahme bedürfen.

Weitere Indikationen für die Wurzelspitzenresektion können sein: abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen (z. B. Wurzelfraktur), Zysten, Tumorverdacht, Komplikationen bei der Wurzelbehandlung, wie zum Beispiel Nichtaufbereitbarkeit des Wurzelkanals, nicht entfernbare, abgebrochene Wurzelkanalinstrumente oder überpresstes Wurzelfüllmaterial.

Gegenanzeigen

Nicht durchgeführt werden sollte ein solcher Eingriff, wenn der Allgemeinzustand des Patienten diesen nicht zulässt, der Zahn den Gesamtzustand des Gebisses nicht verbessert oder bereits eine weitreichende Zerstörung des Zahnhalteapparates beziehungsweise der Wurzel eingetreten ist. In diesen Fällen ist das Ziehen des Zahnes die geeignete Therapiemaßnahme.

Was übernimmt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.  

Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, die Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und den bakteriendichten Verschluss durch eine endgültige Füllung des Zahnes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich.

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