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Einsatz kleinster Instrumente
Um den Wurzelkanal von allen Geweberesten zu befreien, werden winzige Instrumente eingesetzt. Im Laufe des zeitraubenden Prozesses werden immer einen Hauch stärkere Instrumente genommen, bis der Wurzelkanal so erweitert ist, dass er überhaupt in der Lage ist, eine Füllung aufzunehmen.
Wenn die Wurzeln gerade stehen, ist die Aufbereitung des Wurzelkanals zwar aufwendig, aber leichter zu bewerkstelligen. Das ist aber nicht immer der Fall. Die Natur hat auch bei den Zahnwurzeln eine große Vielfalt an Formen hervorgebracht. Die Behandlung von gebogenen Wurzelkanälen ist immer schwierig, kann länger dauern und gelingt auch nicht immer.
Röntgenbild schafft Klarheit
In der Regel wird vor der Füllung ein dünnes Instrument in den hohlen Wurzelkanal gesteckt und dieser Bereich geröntgt. Auf dem Bild ist erkennbar, wie lange der Kanal ist und wie tief er gefüllt werden muss. Mit einem speziellen Material nimmt der Zahnarzt dann die Füllung des Wurzelkanals vor.
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, die Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und den bakteriendichten Verschluss durch eine endgültige Füllung des Zahnes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich.