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Wie entsteht Karies?

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Artikel

Karies ist eine durch den Stoffwechsel von Bakterien verursachte Erkrankung der Zähne. Sie entsteht, wenn am Zahn von den im Zahnbelag enthaltenen Bakterien über längere Zeit Zucker aus der Nahrung in Säure umgewandelt wird.

Plaque oder Biofilm

Bakterien in der Mundhöhle heften sich aneinander, bilden Netzwerke und eine zähklebrige Substanz, die sich vor allem auf den Zähnen festsetzt: Aus Bakterien, Nahrungsresten und Bestandteilen des Speichels entsteht so ein Zahnbelag, auch Plaque oder Biofilm genannt.

Zucker und Bakterien

Die im Zahnbelag enthaltenen Bakterien gewinnen ihre lebensnotwendige Energie aus den Kohlehydraten in der Nahrung, hauptsächlich aus leicht vergärbarem Zucker. Dabei wandeln sie Zucker zunächst in Säuren um. Diese Säuren entkalken (entmineralisieren) den Zahnschmelz. Ist der Schmelz porös geworden, können Mikroorganismen in den Zahn eindringen und ihn von innen heraus zerstören.

Speichel und Zeit

Der Speichel ist mit Mineralstoffen angereichert und hat unter anderem die wichtige Funktion, den Zahnschmelz immer wieder zu härten (remineralisieren). Wiederholt sich durch den häufigen Verzehr von zuckerhaltigen Zwischenmahlzeiten oder Getränken der Säureangriff auf die Zähne zu oft, bleibt für die natürliche Remineralisation der Zähne durch den Speichel nicht genügend Zeit: Das Gleichgewicht zwischen Entkalkung (Demineralisation) und „Reparatur” ist gestört – das Loch im Zahn, die Karies, entsteht. Die Neigung, Karies zu entwickeln, ist nicht bei allen Menschen gleich. Das hängt damit zusammen, dass Menschen schon von Natur aus einen sehr unterschiedlichen Säuregrad (pH-Wert) des Speichels haben können. Je niedriger der natürliche pH-Wert, desto stärker wirken sich die Säureangriffe nach der Nahrungsaufnahme auf die Zähne aus.

Kariesvorbeugung

  • Ernährung: Häufige zuckerhaltige Zwischenmahlzeiten meiden – über ausgewogenes Essen und Trinken freuen sich die Zähne und der gesamte Organismus.
  • Zahnpflege: nach vorheriger Anleitung in der Zahnarztpraxis; in der Regel mindestens zweimal täglich drei Minuten mit Zahnbürste und Zahncreme für „Plaque- Freiheit“ sorgen, systematisch alle Zahnflächen putzen; Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Interdentalraumbürstchen reinigen.
  • Zahnschmelz: Tägliche Stärkung durch Fluoride – zum Beispiel mit fluoridhaltiger Zahnpasta und fluoridiertem Speisesalz.
  • Zahnarztpraxis: Zweimal jährlich Kontrolle in der Zahnarztpraxis und regelmäßige professionelle Zahnreinigung.

Bild: © KZBV

Was übernimmt die Kasse?

Im Frontzahnbereich übernehmen Kassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können (absolute Kontraindikation), werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Patient eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist, oder unter schwerer Niereninsuffizienz leidet.

Zum 1. Juli 2018 ist die EU-Verordnung 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung gilt nunmehr ein Verbot für die Anwendung von Dentalamalgam bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen, es sei denn, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund der genannten EU-Verordnung keine Zahnfüllungen aus Dentalamalgam erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine alternative plastische Füllung, bei der die Patienten keine private Zuzahlung leisten müssen. In Abhängigkeit von der individuellen Indikation gehören bei diesen Patienten seit dem 1. Juli 2018 im Seitenzahnbereich daher auch sogenannte Kompositfüllungen aus Kunststoff zum Leistungsumfang der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Patient bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über zusätzliche Kosten.

Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.

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