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13. Vertreterversammlung: Bericht von Martin Hendges

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+++ Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren in der Versorgung angekommen +++ Folgeregelungen für neue Parodontitis-Therapie +++ Neue Richtlinie für Menschen mit Beeinträchtigung, die aus medizinischen Gründen eine Begleitung im Krankenhaus benötigen +++ ZäPP in 5. Runde planmäßig angelaufen +++ Berichte zu Qualitätsprüfungen und Qualitätsmanagement +++

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist in der Versorgung angekommen. Das Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird damit erheblich beschleunigt und vereinfacht. „Bisher wurden bereits etwa 500.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kassen beschieden. Dies belegt den erfolgreichen Start dieses zahnärztlichen Leuchtturmprojektes. Das EBZ ist damit das Zugpferd der digitalen Anwendungen und eine Blaupause für eine wirklich sinnstiftende Digitalisierung des Gesundheitswesens“, sagte der stellv. Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges anlässlich der Vertreterversammlung der KZBV am 23. und 24. November in München.

Das EBZ sei aus dem Berufsstand und für die Versorgung entstanden und nicht als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt worden, die vielfach in der Kritik stehen: „Das EBZ ist sehr praxisnah und genau das ist mitentscheidend für diesen Erfolg“. Die gelungene Umsetzung sei aber alles andere als selbstverständlich gewesen, wenn das schwierige Umfeld betrachtet wird, in dem das EBZ starten musste: „Die Praxen sind bei Anwendungen der TI enttäuscht, frustriert und zu Recht verärgert. Ursache dafür sind gesetzliche Bestimmungen, pauschale Kürzungen vertragszahnärztlicher Vergütungen und die Frequenz neuer und leider häufig unausgereifter TI-Anwendungen, die mit Druck in die Versorgung gebracht und dort aufgrund fehlender Akzeptanz nicht genutzt werden.“

Auch habe der für viele Praxen nicht nachvollziehbare und mancherorts mit vielen Problemen behaftete Konnektorentausch seinen Teil dazu beigetragen, dass der Gegenwind noch heftiger wurde. „Ideale Voraussetzungen zur Einführung des EBZ waren das nicht gerade. Zudem möchte ich noch einmal hervorheben, dass es sich nicht um eine TI-Anwendung handelt. Vielmehr wurde das EBZ – losgelöst von der gematik – von der KZBV und den Kassen vereinbart und mit den Herstellern zahnärztlicher Praxisverwaltungssysteme (PVS) auf die Anwendung in der Praxis zugeschnitten umgesetzt“, erläuterte Hendges. Im Gegensatz zu gematik-Anwendungen sei das Produkt nicht unausgereift in die Praxen gezwungen, sondern die Anwendung hinreichend getestet und mit einem stufenweisen Rollout in den Praxisbetrieb überführt worden.

Hendges betonte einmal mehr die konstruktiven Gespräche der KZBV mit den Kassen und den PVS-Herstellern bei dem Thema. „Auch Ärzte und das Bundgesundheitsministerium beobachten intensiv die bisherige Umsetzung durch die Zahnärzteschaft – in einem sehr positiven Sinn. Wir haben hier ein äußerst gelungenes Beispiel dafür, wie gute Digitalisierung geht!“ sagte Hendges. Viele Praxen konnten bereits ihre Erfahrungen mit der Anwendung sammeln und haben aufgrund der Schnelligkeit und Einfachheit vollständig auf das EBZ umgestellt. „Tag für Tag kommen weitere Praxen hinzu, die von dem neuen Verfahren profitieren.“

Hendges berichtete, dass KZBV und der GKV-SV anknüpfend an die grundsätzliche Vereinbarung einer Mitfinanzierung der Kostenträger hinsichtlich der Ausstattung von Zahnarztpraxen mit den erforderlichen Modulen der PVS zur Durchführung des EBZ eine weitere Vereinbarung über die Details zu Anspruchsberechtigung und Abwicklung getroffen haben.

Mit der Einführung sei „das Ende der Fahnenstange“ bei dem Projekt aber längst nicht erreicht: „Das EBZ ist ein komplexes und lebendiges Verfahren, basierend auf echten Erfahrungen im Praxisalltag. Zahlreiche Erweiterungen sind bereits in Planung, darunter etwa die Einbindung des Gutachterverfahrens. Schon heute sollen alle Praxen, die bereit für das EBZ sind, alle Anträge ausschließlich digital an die Kassen schicken. Die letzten Praxen werden dann im Dezember an das Verfahren angebunden. Das stellt sicher, dass alle Praxen mit Einführung der EBZ-Verpflichtung zum 1. Januar 2023 ausreichend vorbereitet sind.“

Weitere Informationen zum EBZ unter www.kzbv.de/ebz.

Folgeregelungen für die neue Parodontitis-Therapie

Auf Ebene der Bundesmantelvertragspartner konnten in den vergangenen Monaten weitere Folgeregelungen für die neue Parodontitis-Therapie getroffen werden. „Ab Herbst 2022 wird erstmals die Verlängerungsoption im Rahmen der Unterstützenden Parodontitis-Therapie praktisch relevant“, erläuterte Hendges. „Die Verlängerung ist gemäß G-BA-Richtlinie genehmigungspflichtig. Für den Antrag an die Kasse haben die Vertragspartner ein schlankes Formular entwickelt, das sich auf die erforderlichen Angaben beschränkt und für die weitere Behandlung Rechtssicherheit gibt. Bis alle Praxisverwaltungssysteme mit der digitalen Version ausgestattet sind, wird für die Befüllung ein beschreibbares PDF-Format zur Verfügung gestellt.“

Im Hinblick darauf, dass angesichts der Dauer einer Parodontitis-Therapie das Thema Kassenwechsel während der laufenden Behandlung an Relevanz gewinnen werde, gebe es Bestimmungen zu einem entsprechenden Vorgehen und insbesondere zur Abrechnung. „Auch hier war für beiden Seiten maßgeblich, eine möglichst bürokratiearme, aber zugleich rechtssichere Lösungen zu finden“. Ähnlich verhalte es sich mit dem Wechsel der Zahnärztin oder des Zahnarztes während der Behandlung. Sichergestellt sei, dass der Zahnarzt, der eine in Therapie befindliche Patientin oder einen Patienten annimmt, die Wahl hat, ob er in die Therapie einsteigt und diese fortführt oder einen neuen Antrag stellt. „In jedem Fall erhält die Zahnärztin oder der Zahnarzt vonseiten der Krankenkasse eine dokumentationsfähige ‚Freigabe‘.“

Weitere Informationen zur neuen Parodontitis-Richtlinie unter www.kzbv.de/par-richtlinie.   

Neue Richtlinie für Menschen mit Beeinträchtigung, die aus medizinischen Gründen eine Begleitung im Krankenhaus benötigen

Seit November 2022 haben bei einer stationären Behandlung mitaufgenommene Begleitpersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld von Menschen mit einer Beeinträchtigung einen Anspruch auf Krankengeld. Im August 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hierzu die Erstfassung der Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Beeinträchtigung beschlossen, die im Krankenhaus aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen.

„Die Richtlinie regelt Kriterien zur Abgrenzung der Personen, die eine Begleitung aus medizinischen Gründen benötigen. Zugleich werden Vorgaben für die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson definiert.“ Auch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können seit 1. November die medizinische Notwendigkeit einer stationären Mitaufnahme einer Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld von Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Vordruck bescheinigen, der für die Krankenhauseinweisung vorgesehenen ist. Darüber hinaus kann das Vorliegen dieser medizinischen Notwendigkeit für eine Dauer von zwei Jahren formlos bescheinigt werden.

„Mit der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Versorgung vulnerabler Patientengruppen gelungen, die der zahnärztliche Berufsstand bei seinen Versorgungskonzepten und deren Umsetzung seit vielen Jahren fokussiert im Blick hat. Dabei konnte auch durch das Mitwirken der KZBV ein einfaches und bürokratiearmes Verfahren für alle Beteiligten gestaltet werden“, berichtete Hendges den Delegierten.

Die entsprechende Richtlinie kann unter www.g-ba.de/richtlinien/132/ abgerufen werden.

5. Runde ZäPP planmäßig angelaufen

Das bundesweite Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist mittlerweile erfolgreich in sein fünftes Jahr gestartet. Für die Erhebung der Kosten- und Versorgungsstruktur von Zahnarztpraxen werden dabei einmal mehr alle vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland angeschrieben, die in den erhebungsrelevanten Jahren durchgehend die gleiche Abrechnungsnummer hatten. „Viele Praxen haben bereits mitgemacht – dafür auch an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte! Der langfristige Erfolg der Untersuchung hängt maßgeblich von Ihrer möglichst breiten und möglichst kontinuierlichen Beteiligung ab.“

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument ist für Verhandlungen mit Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar. Das ZäPP trägt somit entscheidend dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erreichen und ihnen maximale Unterstützung für eine gute, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten zukommen zu lassen.

Hendges führte aus, dass für die „5. Welle“ des ZäPP mehr als 34.000 Praxen angeschrieben wurden. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen seien – wie es sich in den Vorjahren bewährt habe – durch den Versand umfangreicher Unterlagen in ihren kommunikativen Maßnahmen bestens unterstützt worden. „Im ZäPP wird ab dieser Erhebungsrunde allerdings vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Dieses Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht den Praxen den Fragebogen zur gleichen Zeit wie der zuständige Steuerberater auszufüllen. Wir hoffen, dass dieser Ansatz zu einer weiteren Zunahme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt. Je höher der Rücklauf beim ZäPP über mehrere Jahre ist, desto besser ist später auch die Validität und Akzeptanz unserer Daten am Verhandlungstisch. Diese stabile Datengrundlage ist besonders auschlaggebend angesichts enger werdender Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ja bereits offenkundig werden. Auch ist es weiterhin wichtig, die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie auf Zahnarztpraxen kontinuierlich und faktenbasiert abzubilden“, sagte Hendges.

Weitere Informationen zum ZäPP finden sich unter www.kzbv.de/zaepp.

Berichte der KZBV zu Qualitätsprüfungen und Qualitätsmanagement

Die KZBV hat den Qualitätsprüfungsbericht 2022 fristgemäß Ende Juni 2022 an den G-BA übermittelt. Zum Qualitätsprüfungsverfahren „Indikationsgerechte Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Erhaltung der Pulpa“ haben die KZVen auch im Prüfjahr 2021 die Qualität der Dokumentation dieser Leistungen per Stichprobe geprüft. „Das Gesamtergebnis der Qualitätsprüfungen belegt weiterhin einen positiven Trend“, bilanzierte Hendges. „Die geprüften Praxen zeigten in diesem Prüfungszyklus wieder ein hohes Engagement und wirkten vorbildlich im Prüfungsverfahren mit. Das bestätigt einmal mehr, dass der positive Ansatz der Motivation im Versorgungsalltag zu deutlich besseren Ergebnissen führt, als eine Drohkulisse aus gesetzlichen Sanktionen“. Wie bereits in den Vorjahren waren eine unzureichende Dokumentation der Aussagen zur Sensibilitätsprüfung eine häufige Ursache von sogenannten „Auffälligkeiten“ im Prüfungsverfahren. An diesem Punkt setzen die Qualitätsförderungsmaßnahmen der KZVen an. Aufklärung und kollegiale Gespräche zwischen KZVen und Praxisinhabern, die im QP-Verfahren auffällig geworden sind, stehen bei der fachlichen Weiterentwicklung im Vordergrund.

Den QM-Bericht 2022 zu den Stichprobenerhebungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für 2021 zum Stand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den vertragszahnärztlichen Praxen übermittelte die KZBV im Juli 2022 ebenfalls fristgerecht. „Die Ergebnisse der Erhebung nach den neuen Vorgaben zeigen, dass die Einführung und Umsetzung des Qualitätsmanagements sowohl bei Praxen, die mehr als drei Jahre bestehen, als auch bei Praxen, die weniger als drei Jahre bestehen, flächendeckend erfolgen und im Vergleich zu den Vorjahren auf hohem Niveau stabil sind“, so das Fazit von Martin Hendges.

„Zu den wichtigsten Zielen der Zahnärzteschaft als Beitrag zur Qualitätsförderung zählt die kontinuierliche Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen sowie die Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität. Dazu ist festzustellen, dass sich die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt hat.“

Weitere Informationen zum Thema Qualitätsförderung können hier abgerufen werden.

 

Bild: © KZBV/Knoff

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