Schutz der Beschäftigten und Arbeitsfähigkeit der Körperschaft im Vordergrund
Köln/Berlin, 13. März 2020 – Angesichts der anhaltenden Ausbreitung von COVID-19 arbeitet der weit überwiegende Teil der Belegschaft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ab dem kommenden Montag – bis auf Weiteres – vermehrt an mobilen Arbeitsplätzen von zuhause aus. Lediglich einige Schlüsselressorts an den Standorten Köln und Berlin sollen nach wie vor in den Büros besetzt sein. Die Arbeitsfähigkeit der Körperschaft sei aber umfassend sichergestellt, teilte die KZBV am Freitag mit.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „In dieser außergewöhnlichen und unübersichtlichen Lage hat der Vorstand die Umsetzung präventiver Maßnahmen beschlossen, um insbesondere der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich gerecht zu werden. Kurzfristig wird daher die Möglichkeit der mobilen Arbeit ab kommender Woche sukzessive ausgeweitet. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, für die Gesundheit der Belegschaft entsprechende Vorkehrungen zu treffen und damit zugleich die Arbeitsfähigkeit der KZBV nach innen und außen aufrechtzuerhalten. Wir können diese Krise nur gemeinsam bewältigen und appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.“
Informationen und Handlungsempfehlungen für Praxen in Arbeit
Eßer kündigte zudem an, dass die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundesebene in enger Abstimmung mit Hochdruck an weiteren Informationen und speziellen Handlungsempfehlungen für zahnärztliche Praxen im Umgang mit der Coronavirus-Krise arbeiten. Das konsentierte Maßnahmenpaket soll kommende Woche vorgestellt und dann flächendeckend an alle Praxen in Deutschland kommuniziert werden.
Sonderwebsite zu COVID-19
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus – weltweit, aber auch in Deutschland – hat die KZBV auf ihrer Website gesicherte Informationen zu dem Thema für zahnärztliche Praxen, Patienten und medizinische Fachleute zusammengetragen. Unter www.kzbv.de/coronavirus sind unter anderem aktuelle Hinweise und Publikationen des Robert Koch-Instituts (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abrufbar.
Zudem werden Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der Länder kommuniziert. Die Zusammenstellung der KZBV wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt: www.kzbv.de/coronavirus-hotlines