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Hintergründe zum Gutachterwesen

Planungsgutachten, Mängelgutachten oder Privatgutachten

Mit einem Planungsgutachten kann die Krankenkasse vor der Behandlung durch einen Gutachter prüfen lassen, ob die geplante genehmigungspflichtige Behandlung fachlich angemessen ist und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann. Bei einer Beschwerde des Patienten nach abgeschlossener Behandlung wird in einem Mängelgutachten die Berechtigung der Beschwerde des Patienten beurteilt. Privatpatienten und GKV-Patienten die außervertragliche Privatleistungen in Anspruch genommen haben und damit unzufrieden sind, können bei den Zahnärztekammern ein Gutachten – das sogenannte Privatgutachten – über die durchgeführte Behandlung beauftragen.

Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung. Der  überwiegende Teil der Gutachten sind Planungsgutachten. Neben der qualitätsfördernden Begutachtung von Behandlungsplänen im Vorfeld der Behandlung gewährleistet dieses System bei Beanstandungen der Versorgung nach der durchgeführten Behandlung den Patienten eine zeitnahe und in der Regel abschließende Beurteilung. Das zahnärztliche Gutachterwesen genießt bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz. Es dient der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und stellt für die Patienten ein anerkanntes Verfahren dar.

Darüber hinaus leisten die Kammern mit ihrem Gerichtsgutachterwesen einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Rechtsprechung. Gerichte beauftragen von den Kammern benannte Zahnärzte mit der Begutachtung in Rechtsstreitigkeiten. Diese unterstützen als Gerichtsgutachter das Gericht mit ihrem Fachwissen bei der Entscheidungsfindung. An alle Gutachter werden stets hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Sie bilden sich regelmäßig fort.

Zusammenführung der bisher nach Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Begutachtung

Mit Gültigkeit zum 1. April 2014 wurde zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband die Zusammenführung der bisher nach Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Begutachtung vereinbart. Seitdem gelten für alle Kassenarten die gleichen Regelungen. Für Patienten bedeutet die Neuordnung bei zahnmedizinischen Gutachten mehr Transparenz und Sicherheit. Im Fall von ernsten Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen bei den Zahnärztekammern angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Stellen sind mit Zahnärzten und Juristen besetzt. Sie werden tätig, wenn beide Parteien ihr Einverständnis geben und arbeiten dann in der Regel sehr erfolgreich. 90 Prozent der vorgelegten Streitfälle werden geschlichtet, nur 10 Prozent gehen vor Gericht. Informationen zu Schlichtungsstellen sind bei den zahnärztlichen Beratungsstellen erhältlich.

Bild: © istockphoto.com/Saklakova

Flyer Qualitätsförderung

Qualitätsförderung im Überblick

Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.

System der vertragszahnärztlichen Qualitätsförderung

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