MenuKZBV Startseite

Direkt zu Ihrer KZV

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein
  • Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Zahnärzte
    • Rechtsgrundlagen
    • Berufsausübung
    • Digitales
    • Qualitätsförderung
    • Rund um die Praxis
  • Patienten
    • Medizinische Infos
    • Qualitätsförderung
    • Patient und Krankenkasse
    • Zahnarztsuche
  • Presse
    • Pressekontakt
    • Bildarchiv
    • Pressemitteilungen
      • Aktuelle Pressemitteilungen
      • Pressemitteilungen 2022
      • Pressemitteilungen 2021
      • Pressemitteilungen 2020
      • Pressemitteilungen 2019
      • Pressemitteilungen 2018
      • Pressemitteilungen 2017
        • Pressemitteilung vom 15.12.2017
        • Pressemitteilung vom 29.11.2017
        • Pressemitteilung vom 22.11.2017
        • Pressemitteilung vom 22.11.2017
        • Pressemitteilung vom 16.11.2017
        • Pressemitteilung vom 13.11.2017
        • Pressemitteilung vom 10.11.2017
        • Pressemitteilung vom 9.11.2017
        • Pressemitteilung vom 23.10.2017
        • Pressemitteilung vom 19.10.2017
        • Pressemitteilung vom 17.10.2017
        • Pressemitteilung vom 5.10.2017
        • Pressemitteilung vom 2.10.2017
        • Pressemitteilung vom 22.9.2017
        • Pressemitteilung vom 18.9.2017
        • Pressemitteilung vom 30.8.2017
        • Pressemitteilung vom 29.6.2017
        • Pressemitteilung vom 23.6.2017
        • Pressemitteilung vom 23.6.2017
        • Pressemitteilung vom 19.6.2017
        • Pressemitteilung vom 2.6.2017
        • Pressemitteilung vom 30.5.2017
        • Pressemitteilung vom 11.5.2017
        • Pressemitteilung vom 27.4.2017
        • Pressemitteilung vom 13.4.2017
        • Pressemitteilung vom 12.4.2017
        • Pressemitteilung vom 5.4.2017
        • Pressemitteilung vom 17.3.2017
        • Pressemittelung vom 8.3.2017
        • Pressemitteilung vom 27.1.2017
        • Pressemitteilungen vom 24.1.2017
        • Pressemitteilung vom 16.1.2017
        • Pressemitteilung vom 13.1.2017
        • Pressemitteilung vom 11.1.2017
        • Pressemitteilung vom 9.1.2017
      • Pressemitteilungen 2016
      • Pressemitteilungen abonnieren
    • Reden des Vorstands
  • Politik
    • Positionen
    • Konzepte und Berichte
    • Vertreterversammlung
    • Veranstaltungen
  • Service
    • Infomaterialien
    • Statistische Basisdaten
    • Geschäftsberichte
    • Adressen
  • Karriere
    • Übersicht
    • Arbeitgeber
    • Aufgabengebiete
    • Bewerben
    • Stellenangebote
  • Suche 

Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr Patientenschutz

  • Aktuelle Pressemitteilungen
  • Pressemitteilungen 2022
  • Pressemitteilungen 2021
  • Pressemitteilungen 2020
  • Pressemitteilungen 2019
  • Pressemitteilungen 2018
  • Pressemitteilungen 2017
  • Pressemitteilungen 2016
  • Pressemitteilungen abonnieren
  1. Startseite
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Pressemitteilungen 2017
  5. Pressemitteilung vom 13.1.2017

Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz und Sicherheit

Berlin, 13. Januar 2017 – Mit einer neuen Vereinbarung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) im Hinblick auf vertragliche und darüber hinausgehende Leistungen und Kosten mehr Transparenz geschaffen. Die Vereinbarung unterstreicht den grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung. Entscheidet sich der Patient nach entsprechender Aufklärung im Rahmen seiner Wahlfreiheit für Leistungen, die über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, gewährleisten transparente Regelungen die Planung, Kostenkalkulation und Abrechnung von Mehr- oder Zusatz- und außervertraglichen Leistungen. Sie stärken zugleich die Rechte von Patientinnen und Patienten, die auch diese Behandlungsmethoden vereinbaren können. Darüber hinaus schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte.

Gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde die neue Vereinbarung von der KZBV und dem BDK unter wissenschaftlicher Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 410.000 kieferorthopädische Behandlungen zulasten der GKV begonnen. Bei den Patienten handelt es sich um Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zahn- oder Kieferfehlstellung eines bestimmten Schweregrades und um Erwachsene, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie benötigen. Diese Patientengruppen haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung im Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht und gute Behandlungsergebnisse ermöglicht.

Die moderne Kieferorthopädie bietet Behandlungsmethoden und -geräte, die zum Beispiel weniger Tragedisziplin erfordern (sogenannte Non-Compliance-Geräte), die Zahnpflege erleichtern (zum Beispiel miniaturisierte Brackets) oder eine geringere optische Beeinträchtigung mit sich bringen (zum Beispiel zahnfarbene Brackets). Diese Angebote gehören jedoch nicht zum GKV-Leistungskatalog, sondern müssen entweder teilweise oder vollständig von den Patienten selbst bezahlt werden. Nehmen Patienten beispielsweise Mehrleistungen in Anspruch, werden die Kosten für die Regelversorgung über die jeweilige KZV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, die Mehrkosten sind vom Versicherten oder dessen Sorge-/Vertretungsberechtigten selbst zu tragen. Die neue Vereinbarung gewährleistet die Aufklärung der Patienten hinsichtlich ihrer Ansprüche auf eine zuzahlungsfreie Behandlung ebenso wie über die ihnen zustehende Wahlfreiheit. Sie schafft darüber hinaus Transparenz über eventuell entstehende Zusatzkosten, die selbst getragen werden müssen. Zudem regelt die Vereinbarung die dafür notwendige Übereinkunft von Zahnarzt und Patient bei privatzahnärztlichen Leistungen sowie deren Abrechnung. Damit leistet die Zahnärzteschaft einen weiteren Beitrag zur verständlichen Patienteninformation und gibt Patienten und Zahnärzten ein Instrument an die Hand, um eine individuelle kieferorthopädische Behandlung gemeinsam zu gestalten.

KFO-Vereinbarung inkl. Anlagen (Stand 18.11.2016)

Musterformulare

Pressemitteilung vom 16.10.2015

  • Seite drucken
  • nach oben

Allgemeine Seiteninformationen

  • Feed
  • YouTube
  • Twitter
  • Facebook
  • LinkedIn
Newsletter abonnieren
  • Die KZBV

    • Aufgaben / About us
    • Organisation
    • Mitglieder
    • Forschungsprojekte
  • Allgemeines

    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Seitenübersicht
  • Partnerseiten

    • Zahnärztliche Mitteilungen
    • Institut der Deutschen Zahnärzte
    • CIRS dent - Jeder Zahn zählt!
    • Zahnärztliche Patientenberatung
    • Informationen zum Zahnersatz
Cookie-Einstellungen

Hinweis zu Cookies

Die KZBV setzt während Ihres Besuchs Cookies, die technisch notwendig sind. Darüber hinaus nutzt die KZBV ein Webstatistik-Programm, das zur Analyse und Verbesserung unserer Seiten hilfreich ist. Personenbezogene Daten werden dabei nicht gespeichert. Sie können entscheiden, ob Sie uns bei der Optimierung unserer Website unterstützen möchten. Datenschutzerklärung