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Anlage und Verwaltung der ePA muss Aufgabe der Kassen sein

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt dem Grunde nach die beabsichtigte Ergänzung des § 87 Abs. 1 SGB V, auf dessen Grundlage zahnärztliche Leistungen für die Unterstützung bei Anlage und Verwaltung sowie für die Speicherung von Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) vergütet werden sollen.

Bei Anlage und Verwaltung der ePA handelt es sich jedoch um rein informationstechnische Vorgänge, die nicht mehr dem zahnärztlichen Leistungsgeschehen, sondern den originären Aufgaben der Krankenkassen zuzuordnen sind. Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Begründung

Eine Ergänzung der vergütungsfähigen vertragszahnärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der ePA darf nicht zu einer Veränderung des grundsätzlichen Verständnisses von der Aufgabenverteilung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen führen. Während die Speicherung von Daten in der ePA unter dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Dokumentation noch dem zahnärztlichen Leistungsgeschehen zugeordnet werden kann, handelt es sich bei den rein informationstechnischen Vorgängen der Anlage und Verwaltung der ePA um Aufgaben, die den Krankenkassen originär zugewiesen werden sollten. Ausschließlich zu diesem Zweck muss den Mitarbeitern der Krankenkassen ein Zugriffsrecht gesetzlich eingeräumt werden. Eine Übertragung der Unterstützungsleistungen auf die Zahnärztin oder den Zahnarzt würde hingegen dazu führen, dass für die Krankenkassen diesbezüglich keine Notwendigkeit für eine stetige Verbesserung der ePA besteht. Ziel dieser Verbesserung muss jedoch eine benutzerfreundliche Anlage und Verwaltung der ePA sein, die es dem Patienten ohne externe Unterstützung ermöglicht, seine ePA selbstständig zu nutzen. Dies ist unzweifelhaft eine Aufgabe der Krankenkassen.

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