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E-Evidence-Verordnung

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Artikel

Wortlaut des Antrages

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die europäischen Institutionen – insbesondere die Europäische Kommission – auf, die Rechte der Patientinnen und Patienten sowie das Berufsgeheimnis der Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene zur E-Evidence-Verordnung zu beachten.

Begründung

Durch die E-Evidence-Verordnung, die gerade im EU-Parlament im Trilog verhandelt wird, soll es ausländischen Justizbehörden innerhalb der EU erleichtert werden, elektronisch gespeicherte Informationen in anderen EU-Mitgliedstaaten einzusehen. Beschuldigte oder Behörden des betroffenen Staates müssen dabei nicht einbezogen werden.

Dadurch besteht die Gefahr, dass das vorgeschlagene Verfahren den durch das zahnärztliche Berufsgeheimnis garantierten Schutz der Daten unserer Patientinnen und Patienten vor strafprozessualer Verwendung unterläuft. Es wird dadurch ein Instrument geschaffen, das geeignet ist, Vertrauen der Patientinnen und Patienten in digitale Lösungen im Gesundheitsbereich, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA), zu erschüttern. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung dar, sondern auch eine massive Gefahr für die zahnärztliche Schweigepflicht. Patientinnen und Patienten müssen sich auf die Sicherheit ihrer Daten verlassen können.

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