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BMG in der Pflicht: Vor Beginn des Rollouts muss das E-Rezept bei den Versicherten bekannter werden

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den Bekanntheitsgrad der elektronischen Verordnung (E-Rezept) durch eine bundesweite Informationskampagne vor der verbindlichen Einführung zu erhöhen, da dies nicht Aufgabe der Zahnarztpraxen sein kann. Dabei sollten die praktischen Vorteile der E-Rezept-App für Praxen wie GKV-Versicherte im Hinblick auf ein papierloses und bürokratiearmes Verfahren besonders hervorgehoben werden.

Begründung

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat entschieden, dass mit dem Erreichen der Qualitätskriterien der bundesweiten Testphase E-Rezepte zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ab dem 1. September 2022 hochlaufend ausgestellt werden. Drei Monate später soll in diesen beiden Regionen das E-Rezept verpflichtend genutzt werden und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die weitere Einführung erfolgen. Anfang 2023 sollen, so die aktuelle Planung, die übrigen acht Bundesländer folgen. Zahnarztpraxen haben sich intensiv an der bundesweiten Testphase beteiligt und überproportional viele E-Rezepte erstellt. Sie haben damit wesentlich zum Erreichen der Qualitätskriterien beigetragen und schon heute vielfältige Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt. Eine dieser Erfahrungen ist, dass die Patienten in den Praxen vom E-Rezept bislang – wenn überhaupt – nur gehört haben, aber kaum Kenntnisse über Funktion und Nutzung besitzen. Dadurch entsteht Informationsbedarf, der die Praxisabläufe beeinträchtigt.

Die Zahnarztpraxen können diese Aufklärungsarbeit nicht leisten. Dies liegt auch ausdrücklich nicht in ihrem Verantwortungsbereich. Die Information und Aufklärung der Versicherten kann nur durch eine bundesweite und professionelle Kommunikationskampagne erfolgen, die gezielt auf die Bedürfnisse der Versicherten einzahlt und somit sicherstellt, dass die Versicherten wissen, wie sie das E-Rezept in der Praxis erhalten und der Apotheke einlösen können, bevor sie in die Zahnarztpraxis kommen. In diesem Zusammenhang sollte gleichzeitig auf den praktischen Nutzen der E-Rezept-App hingewiesen werden. Diese muss für die Patienten aufwandsarm und daher möglichst ohne Einsatz der eGK vollständig nutzbar sein. Hierzu ist die entsprechende technische Umsetzung bei den Kassen durch den Einsatz von kartenungebundenen digitalen Identitäten (wie beim sog. Fasttrack-Verfahren) und zwingend eine bundesweite und sichtbare Kommunikationskampagne notwendig, welche die jetzt startende Einführungsphase aktiv unterstützt und so bei den Versicherten vor der bundesweiten Nutzung des E-Rezepts für Bewusstsein und Aufmerksamkeit sorgt. Die erforderlichen Mittel müssen durch das BMG kurzfristig bereitgestellt werden, sodass die Planung und Umsetzung der Kampagne schnellstmöglich beginnen kann.

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