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TI-Hardwaretausch muss vollumfänglich refinanziert werden

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, im Rahmen des geplanten Austauschs der TI-Komponenten (Konnektoren, Gerätekarte gSMC-KT sowie Praxiskarte SMC-B) dafür Sorge zu tragen, dass die dafür anfallenden Kosten in den Zahnarztpraxen vollumfänglich refinanziert werden. Adäquate Lösungen, die eine Zulassung der gematik erhalten, müssen ebenfalls in die Finanzierungsvereinbarung einbezogen werden.

Begründung

In den seit der Einführung der Telematik-Infrastruktur im Jahr 2017 angeschlossenen vertragszahnärztlichen Praxen laufen ab Herbst 2022 Schritt für Schritt die Zertifikate in den Konnektoren ab. Von dem Zertifikatsablauf sind zudem die Kartenterminalgerätekarte (gSMC-KT) und der Praxisausweis (SMC-B) betroffen. Diese Komponenten müssen ausgetauscht werden, um die Anbindung an die TI und die Funktionsfähigkeit dieser Komponenten sicherzustellen. Die Kosten, die für den Austausch und die Installation dieser Komponenten entstehen, müssen die Krankenkassen den betroffenen Zahnarztpraxen in voller Höhe über Pauschalen erstatten. Diese Erstattung muss in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Ablaufs der jeweiligen Zertifikate von den Zahnarztpraxen auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

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